Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt als "europarechtliches Kompetenzzentrum" der Bundesregierung eine ressortübergreifende Beratungsfunktion zu unionsrechtlichen Fragestellungen und verfasst in diesem Zusammenhang jährlich mehr als 100 gutachterliche Stellungnahmen.

Zu den Themen gehören:

  • institutionelle Fragen des Unionsrechts (z. B. Rechtstellung von Unionsinstitutionen wie Agenturen, Europäischer Rechnungshof, Europäische Zentralbank, Beziehungen zu Drittstaaten und Außenkompetenzen der Union),
  • materielle Fragen des Unionsrechts (insbesondere Grundfreiheiten sowie Rechtsfragen z.B. aus den Bereichen Binnenmarktrecht, Außenwirtschaftsrecht, Energie- und Umweltrecht, Technologie und Digitales, Arbeits- und Sozialrecht, Gesundheitsrecht, Ernährung und Landwirtschaft sowie Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion).
  • verfahrensrechtliche Fragen (etwa Erfordernisse für die Beschlussfassung von Rechtsakten in Rat und Europäischem Parlament, delegierte Rechtsakte/Komitologie, Vertretung in internationalen Organisationen),
  • Wirkung des Unionsrechts auf das deutsche Recht (Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, Anwendungsvorrang des Unionsrechts, Staatshaftung bei Verstößen gegen das Unionsrecht).