Artikel - Energiewende

Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung

Einleitung

Die gesamte Bundesverwaltung soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert sein. Das hat die Bundesregierung im Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit dieses Ziel gelingt, unterstützt sie die Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung, kurz KKB. Besonders die Gebäude, Veranstaltungen, Dienstreisen, Kantinen und Beschaffung werden konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet.

Es wird ein Maßnahmenprogramm erarbeitet, das konkrete Vorgaben enthält, wie die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Gemeinsame Erfahrungen, konkrete Tipps und Leitfäden helfen dabei, in verschiedenen Handlungsfeldern künftig klimaneutral zu agieren.

Coverbild des Grünbuchs Energieeffizienz; Quelle: BMWi

© BMWK

Vorstellung KKB

Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland hat die Bundesverwaltung eine besondere Vorbildfunktion. Diese Vorbildfunktion ist ausdrücklich im Klimaschutzgesetz (KSG) und im Klimaschutzprogramm 2030 genannt. Um die Bundesverwaltung auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis 2030 zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) – basierend auf einem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Nachhaltigkeit – die Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) eingerichtet. Am 9. Oktober 2020 begrüßte Bundeumweltministerin Svenja Schulze Vertretende aus allen obersten Bundesbehörden in einer Auftaktveranstaltung im BMU. Im Anschluss benannten die Behördenvertretungen verantwortliche Personen auf Fach- und Steuerungsebene. Die KKB wird bis 2023 ein Maßnahmenprogramm erarbeiten, das konkrete Vorgaben für die Bundesbehörden enthält. Die Arbeit der KKB wird vom Ressortkreis und einem Steuerungskreis unter Leitung des BMU begleitet.

Als Impulsgeberin entwickelt die KKB gemeinsam mit den Bundesbehörden emissionsreduzierende Maßnahmen. Die KKB erstellt außerdem konkrete Tipps und Leitfäden, die den Weg zu einer täglichen Verwaltungsarbeit ohne Treibhausgasemissionen aufzeigen. Darüber hinaus führt die KKB mit den Ländern einen regelmäßigen Austausch durch, um von den unterschiedlichen Erfahrungen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu profitieren und die Rolle der Verwaltung als Vorbild weiter zu stärken.

Denn nur gemeinsam kann ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 gelingen!

Beschaffung

Nach Schätzungen der OECD liegt das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland bei ca. 500 Milliarden Euro im Jahr. Davon entfallen allein auf die Bundesverwaltung etwa 30 Milliarden Euro jährlich. Damit ist die öffentliche Hand der größte Einkäufer bzw. Nachfrager in Deutschland. Wie lässt sich diese erhebliche Nachfragemacht nutzen, um gezielt THG-Emissionen zu reduzieren? Welche Maßnahmen braucht es hierzu? Und wie können auch die durch Beschaffungsprozesse verursachten CO2 Emissionen in die Klimabilanz aufgenommen werden? Wie kann ein CO2-Schattenpreis bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sinnvoll angewendet werden?

Kantinenbetrieb

Vom Stromverbrauch über die Speisenauswahl und -zubereitung bis zum Umgang mit Speiseabfällen - im Handlungsfeld Kantinenbetrieb werden alle klimarelevanten Aspekte des Kantinenbetriebs betrachtet. Dabei werden die Handhabbarkeit für die Kantinenbetreiber und die Belange der Kantinengäste immer mitgedacht.

Mobilität

Das Handlungsfeld Mobilität umfasst die Themenbereiche Fuhrparke, Dienstreisen und Arbeitswege.

Dabei stellen die Bundesbehörden sich ähnliche Fragen, wie auch die Unternehmen, um das Ziel der THG-Neutralität zu erreichen: Wie muss ein Fuhrpark organisiert sein, um möglichst emissionsarm zu sein? Sollen Dienstreisen immer mit der Bahn stattfinden? Und wie sind emissionsarme Dienstreisen ins Ausland möglich? Wie kann der Arbeitsweg möglichst klimaneutral, das heißt mit dem Fahrrad bzw. E-Bike oder ÖPNV für die Beschäftigten der Bundesverwaltung attraktiver werden?

Liegenschaften

Liegenschaften sind durch ihren Energieverbrauch wesentlicher Verursacher von Treibhausgasen. Damit die Treibhausgasemissionen der Bereitstellung von Wärme und Elektrizität in den Liegenschaften des Bundes auf Netto-Null gesenkt werden, sind Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs der Liegenschaften und die Umstellung des Energiebezugs auf weniger emissionsintensive bzw.- emissionsfreie Energieträger erforderlich. Durch intelligente Raumkonzepte lassen sich agile Arbeitsweisen und Energieeinsparung durch Reduzierung des Raumbedarfs miteinander verbinden.

Veranstaltungen

Das Portfolio der Veranstaltungen in der Bundesverwaltung umfasst von Arbeitstreffen mit externen Besuchern, über den Tag der offenen Tür bis hin zu mehrtägigen Großveranstaltungen mit internationalem Podium eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungsarten. In dem Handlungsfeld beschäftigen sich die Behörden mit Fragen, wie: Wie zeichnet sich ein besonders klimafreundlicher Veranstaltungsort aus? Wie lassen sich Emissionen aus An- und Abreise sowie Hotelübernachtungen verringern? Wie sieht ein klimafreundliches Catering aus?

Emissionsbilanzierung

Die KKB wird bis 2023 ein Maßnahmenprogramm erarbeiten, das den konkreten Weg zur Klimaneutralen Bundesverwaltung vorgibt. Dazu ist eine solide Datenbasis unumgänglich. Die Herausforderung besteht darin, wesentliche Emissionsquellen und -senken möglichst umfassend und dennoch handhabbar zu erfassen und zu bilanzieren. Die KKB orientiert sich dabei am sogenannten Greenhouse Gas Protocol. Gemäß dem Beschluss des Steuerungskreises fließen in die Klimabilanz der Bundesverwaltung alle Scope-1 Emissionen (direkte Emissionen) und Scope-2 Emissionen (indirekte Emissionen) der identifizierten Handlungsfelder ein, sowie zusätzlich die Scope-3 Emissionen (indirekte Treibhausgasemissionen) des Handlungsfeldes "Mobilität und Dienstreisen". Für alle weiteren Scope-3 Emittenten gilt, dass nur für diejenigen Emittenten eine "Quantifizierung von Rohdaten" erfolgt, für die auch Klimamaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Die KKB erarbeitet derzeit ein Konzept, um standardmäßig die emissionsrelevanten Daten in der Bundesverwaltung zu erheben.

Kompensation

Für alle Handlungsfelder gilt, dass Treibhausgasemissionen vorrangig zu vermeiden und zu reduzieren sind. Für die nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen erarbeitet die KKB ein Kompensationskonzept für die Bundesverwaltung. Bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität dient die Kompensation entsprechend dem dargestellten Grundsatz als Zwischenlösung, um die Bundesverwaltung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

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