Private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und weitere Antragsberechtigte, wie beispielsweise gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften. Ausnahmen sind Bund, Bundesländer sowie deren Einrichtungen sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.