01.03.2008 - Gesetz - Normen und Standards

EMVG - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

Einleitung


Ziel des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) ist es, einen Rechtsrahmen für ein verträgliches Nebeneinander der wachsenden Vielfalt elektrischer Betriebsmittel (elektr. Maschinen, elektrischer Hausgeräte, Funkanlagen, Telekommunikationsnetze etc.) zu schaffen. Danach sollen diese so beschaffen sein, dass sie andere Geräte und Anlagen möglichst wenig stören und zugleich auch von diesen möglichst wenig gestört werden. Diese Balance wird i.d.R. anhand europaweit harmonisierter technischer Normen sichergestellt, welchen die Betriebsmittel jeweils entsprechen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. Eine Marktaufsicht wacht ex post darüber, dass die Geräte die Vorgaben auch tatsächlich einhalten.

Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, das heißt von elektrischen Geräten und Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder die durch sie beeinträchtigt werden können. Weiter hin definiert es einen Handlungsrahmen für die Bundesnetzagentur zur Ausführung des Gesetzes im Rahmen der Störungsbearbeitung, die allein in nationalstaatlicher Verantwortung erfolgt."

Das Gesetz ist am 29. Februar 2008 verkündet worden und am 01. März 2008 in Kraft getreten.

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