Um Transparenz herzustellen, finden Sie nachfolgend die direkten Unternehmensbeteiligungen von Staatssekretär Udo Philipp.

Nach den geltenden Regelungen der Bundesregierung über Finanzgeschäfte ist es erlaubt, Beteiligungen an Unternehmen zu halten. Auch gibt es nach den Regelungen der Bundesregierung keine Anzeigepflichten für direkte Beteiligungen. Dennoch sorgen wir hier für Transparenz und veröffentlichen die Unternehmensbeteiligungen von Staatssekretär Udo Philipp.

Dazu stellen wir fest:

1. Staatssekretär Philipp hat seine Unternehmensbeteiligungen dem BMWK angezeigt, obwohl er das gemäß der Regeln nicht hätte tun müssen.
2. Die von Staatssekretär Philipp gehalten Aktien werden – um jegliche Einflussnahme auszuschließen – durch Vermögensverwalter geführt. Staatssekretär Philipp kann somit keinerlei Einfluss auf Einzelgeschäfte nehmen.
3. Die vier Beteiligungen an Unternehmen bestanden bereits, als Staatssekretär Philipp sein Amt antrat. Er ist bei den Unternehmen bereits seit dem Jahr 2019 in keiner Weise aktiv und hat keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik.
4. Staatssekretär Philipp ist in seiner Arbeit als Staatssekretär nicht mit diesen vier Unternehmen befasst, insbesondere nicht mit Entscheidungen, von denen sie finanziell profitieren würden.

Weitere Details finden Sie nachfolgend:

1. Zur Einordnung zu den geltenden Compliance-Regelungen und Regelungen der Bundesverwaltung zu Finanzgeschäften

Im BMWK gelten für alle Beamte, auch für beamtete Staatssekretäre, die Compliance-Regeln der Bundesregierung ebenso wie die Regelungen der Bundesverwaltung zu Finanzgeschäften. Aus diesen Regelungen ergeben sich keine Anzeigepflichten für einzelne Vermögensgegenstände oder einzelne Finanzgeschäfte.

Staatssekretär Philipp hat zu seinem Amtsantritt dem BMWK angezeigt, dass er Fonds, Aktien und Unternehmensbeteiligungen besitzt. Um jegliche Einflussnahme auszuschließen, werden die von Staatssekretär Philipp gehaltenen Aktien als sogenannte Vermögensverwaltungsmandate/Finanzportfolioverwaltungsmandate geführt. Das heißt, die Aktien werden von einem/r Dritten verwaltet, und es besteht kein Einfluss auf Einzelgeschäfte.

Aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei EQT ist Staatssekretär Philipp bei mehreren Private Equity sowie Venture Capital Fonds ohne die üblichen Mindestanlagegrößen für institutionelle Investoren investiert. Damit ist – analog zu den Regeln eines Vermögensverwaltungsmandats – keinerlei Einfluss auf die Anlagestrategie der Fonds verbunden. Das bedeutet, dass Staatssekretär Philipp weder über den Erwerb und die Veräußerung von Anlagen entscheidet, noch wann diese Anlagen wieder veräußert werden, noch kann Einfluss auf die Geschäftspolitik der Unternehmen ausgeübt werden. Aus Compliance-Sicht sind Fondsinvestitionen analog zu den o.g. Finanzportfoliomandaten zu sehen.

Des Weiteren hatte sich Staatssekretär Philipp vor seinem Amtsantritt im BMWK bei vier kleinen Unternehmen als „Business Angel“ engagiert. Bei allen vier Unternehmen hält Staatssekretär Philipp lediglich geringe Minderheitsanteile ohne Einfluss auf die Geschäftspolitik. Er ist bei diesen Unternehmen schon seit seiner Tätigkeit als Staatssekretär im Finanzministerium Schleswig-Holstein (Amtsantritt SH: März 2019) nicht mehr als Beirat, Aufsichtsrat oder in anderer Form als Business Angel aktiv.

Um Interessenskonflikte zu vermeiden, ist durch interne Regelungen Vorsorge getroffen, dass Staatssekretär Philipp – sollte es Berührungspunkte zwischen dem BMWK und den Unternehmen geben – keine Entscheidungen trifft, von denen spezifisch diese Unternehmen finanziell profitieren könnten. Das heißt konkret, dass im Büro von Staatssekretär Philipp sichergestellt ist, dass Staatssekretär Philipp keine Entscheidungen vorgelegt werden würden, die diese Unternehmen betreffen.

Von den vier nachfolgend genannten Unternehmen gibt es nur beim zuerst genannten Unternehmen auch Projekte im BMWK. Staatssekretär Philipp war zu keinem Zeitpunkt hier mit den Projekten befasst. Bei den Unternehmen 2-4 gibt es keinerlei Projekte im BMWK.

2. Namen der Unternehmen und Höhe der Anteile

  • Africa GreenTec AG (Hainburg), gegründet 2016, Anteile im Umfang von 4,1 Prozent
  • LMP SAS (Paris, Frankreich), gegründet 2014, Anteile im Umfang von 13,6 Prozent
  • CSP GmbH& Co KG, (Großköllnbach), gegründet 1991, Anteile im Umfang von 5,1 Prozent
  • MST Group GmbH, (München), gegründet 2009, Anteile im Umfang von 8,3 Prozent

3. Projekte des BMWK im Zusammenhang mit African GreenTec AG

Das Unternehmen Africa GreenTec hat zwei Förderungen im Geschäftsbereich des BMWK erhalten. Staatssekretär Philipp war an den Förderentscheidungen nicht beteiligt. Die Entscheidungen sind über Projektträger bzw. die Fachebene des BMWK getroffen worden; bei einem Projekt stammen sie auch aus der zurückliegenden Legislatur.

BMWK-Projekt 1: Energieforschungsprojekt Teilvorhaben „Entwicklung integrierter, digitaler Fernüberwachungs- und Betreiberlösungen für Dezentrale Stromnetze“

Das geförderte Energieforschungsvorhaben der Africa GreenTec AG ist ein Teil des Gesamtvorhabens „IEA-PVPS-Task18-2021 - Deutsche Beteiligung an PVPS Task 18 Off-Grid and Edge-of-Grid Photovoltaic Systems". Es ist ein Projekt aus dieser Legislaturperiode; eine Befassung von Staatssekretär Philipp erfolgte nicht. Vielmehr wurde das Projekt durch die Fachebene bewilligt. Es liegt in der Zuständigkeit der Abteilung II und damit außerhalb der Zuständigkeiten von Staatssekretär Philipp.

In dem Gesamtprojekt sind fünf Partner, von denen African GreenTec einer ist. Die anderen sind Fraunhofer-ISE, Asanty Systems GmbH, Reiner Lemoine Institut und Rolls-Royce Solutions. Die Koordination des deutschen Verbundvorhabens liegt beim Fraunhofer ISE in Freiburg, einem der größten Forschungseinrichtungen im PV-Bereich weltweit.

Die Ziele des Vorhabens liegen in der Realisierung von Effizienzsteigerungen bei der Entwicklung wartungsarmer und einfach zu installierender Photovoltaik Off-Grid-Systeme und der Definition von Anforderungen für einen idealen Betrieb und Wartungsablauf von Off-Grid-Systemen. Daraus sollen umfassende Wissenszusammenstellungen in Form von Berichten erstellt werden, um innovative Off-Grid-PV-Systeme effizienter, langlebiger und kostengünstiger aufbauen zu können.

Das Projekt wurde am 28.10.2022 bewilligt durch das zuständige Fachreferat. Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.11.2022 – 30.04.2026. Das Projekt wird mit 35.591,92 Euro über die genannte Laufzeit gefördert.

BMWK-Projekt 2: Durchführung RES-Projekt 2020 Senegal in der Region Ndiob/Kaolack: Schulung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu Solartainern in der Gemeinde Ndiob

Hier handelt es sich um ein abgeschlossenes Projekt aus der vergangenen Legislaturperiode. Die Projektlaufzeit betrug 2 Jahre. Das Projekt wurde am 22.12.2020 bewilligt. Damit erfolgte auch hier keine Befassung von Staatssekretär Philipp mit dem Projekt. Es wurde unter der Vorgängerregierung entschieden.

Mit dem Ziel, deutsche Technologien und Know-how weltweit zu positionieren, unterstützt die Exportinitiative Energie des BMWK Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen bei der Erschließung von Auslandsmärkten (https://www.german-energy-solutions.de). Die Exportinitiative Energie ist in rund 100 Ländern aktiv. Das Renewable-Energy-Solutions-Programm (RES-Programm) ist ein fester Bestandteil der Exportinitiative Energie. Ziel der Bundesregierung ist es, neue Technologien und die Anwendung erneuerbarer Energien als entscheidende Komponenten für den Klimaschutz weltweit zu verbreiten.

Das RES-Programm ist eine konkrete Maßnahme zur Umsetzung dieser Zielsetzungen. Die dena ist inhouse mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Die dena initiiert, berät, koordiniert und kontrolliert die Projektumsetzung und sichert einen zielorientierten Mitteleinsatz ab. Die Projektpartner für das RES-Programm 2020 wurden 2020 – und damit in der vergangenen Legislaturperiode – mittels eines Bewerbungsverfahrens von der dena, der Geschäftsstelle Exportinitiative und des BMWK auf Fachebene ausgesucht. Die Projektpartner errichten Demonstrationsanlagen weltweit unter Berücksichtigung der jeweils vorherrschenden klimatischen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und setzen anhand der errichteten Anlagen Informations- und Schulungsmaßnahmen um, die gefördert werden.

Der Abschluss des Vertrags zwischen der Africa GreenTec AG im Konsortium mit Densys PV5 GmbH und der dena über die Teilnahme am RES-Programm 2020 und Durchführung des RES-Projekts Senegal in der Region Ndiob/Kaolack erfolgte am 22.12.2020. Das Projekt wurde wie geplant Ende 2022 abgeschlossen. Gegenstand der Förderung waren Schulung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung.

Der Projektpartner rechnet seine beauftragten Dienstleistungen gegenüber der dena ab. Die genaue Höhe im konkreten Fall wäre bei der dena zu erfragen, der maximal mögliche Betrag im RES-Programm 2020 beträgt 65.000 netto

4. Weitere Angaben

Zusätzlich zu den o.g. Unternehmen ist Staatssekretär Philipp noch an der gemeinnützigen oekom Stiftung Finanzwende gGmbH beteiligt. Außerdem hält er Genossenschaftsanteile an der GLS Bank Bochum sowie aktienähnliche Rechte an der Triodos Bank, Zeist (Niederlande).