Perosn hält ein Megafon in der Hand

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Mit der am 20.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Anpassung IGP-Förderrichtlinie (PDF, 65 KB) wurde das Programm beihilferechtlich auf den neusten Stand gebracht. Die Anpassungen nehmen Bezug auf die neue De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission (ABl. L, 2023/2381, 15.12.2023).

Ein wichtiger Vorteil für die Unternehmen, die ab jetzt im IGP Bewilligungen erhalten, ist die Anhebung des maximalen Grenzwerts für De-minimis-Beihilfen auf 300.000 Euro in drei Jahren. Weitere Neuerungen betreffen u.a. die Schaffung eines öffentlich zugänglichen europäischen Registers zu gewährten De-minimis-Beihilfen.