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Am 12. Oktober 2022 wurden der „Digital Markets Act“, das Gesetz über digitale Märkte (DMA), im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt damit in Kürze in Kraft. Mit dem Digital Markets Act (DMA) hat sich die Europäische Union auf strenge Wettbewerbsregeln für die großen Plattformen auf digitalen Märkten geeinigt. Damit die neuen Regeln ihre volle Wirkung entfalten können, haben Unternehmen und die Zivilgesellschaft die Möglichkeit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter der E-Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de Verhaltensweisen großer digitaler Akteure zu melden, die die EU-Kommission vorrangig mit dem DMA abstellen sollte. Das Bundeskartellamt wird die EU-Kommission bei diesem Prozess unterstützen. Das BMWK möchte Ihnen daher konkret die befristete Möglichkeit einräumen, unter der E-Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de Stellungnahmen abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des BMWK.
Hierzu der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold: „Mit dem Digital Markets Act treten nun wegweisende Regeln für faire digitale Märkte in Kraft. Die großen Plattformunternehmen werden damit in Zukunft klaren und strengen Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen. Zu lange haben die großen Digitalriesen den Markt dominiert, so dass es neuen Playern fast unmöglich war, Fuß zu fassen. Auf den Plattformen wurden aktive Unternehmen immer wieder mit unfairen Regeln konfrontiert. Damit sich die EU-Kommission bei der Durchsetzung auf besonders häufige oder besonders schwerwiegende Verstöße konzentrieren kann und so möglichst schnell kleine und große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können, bitten wir um Unterstützung. Wir starten einen Aufruf und bitten Betroffene, uns von negativen Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen, die zukünftig nach dem Digital Markets Act verboten sein könnten, zu berichten.“
Die EU-Verordnung zum „Digital Markets Act“ ist in dieser Form ein Novum. Mit dem DMA wird ein neues Instrument für mehr Wettbewerb auf Plattformmärkten geschaffen. Dazu sieht der DMA einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen vor. Zuvor gab es nur in Deutschland mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, vergleichbare Regelungen. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für einen strengen DMA eingesetzt. Fairer Wettbewerb auf digitalen Märkten sowie zwischen digitalen und traditionellen Geschäftsmodellen sind eine Priorität des BMWK in seiner wettbewerbspolitischen Agenda.
Die Regeln des DMA gelten unmittelbar. Sobald die EU-Kommission ein Unternehmen als Gatekeeper benannt hat, muss es hinsichtlich der benannten Dienste alle Verpflichtungen spätestens nach Ablauf der Umsetzungsfrist einhalten. Ob dies geschieht, wird durch die EU-Kommission überwacht. Dies ist in Anbetracht der vielen Verhaltenspflichten und der erwarteten Anzahl der Gatekeeper eine komplexe Aufgabe. In der Anfangsphase kann diese am besten gelingen, wenn die EU-Kommission nach Inkrafttreten des DMA und Benennung der Adressaten ein besonderes Augenmerk auf Praktiken wirft, die besonders häufige oder besonders schwerwiegende DMA-Verstöße darstellen könnten. Um solche Bereiche und Verhaltensweisen zu identifizieren, möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf einen möglichst breiten Erfahrungsschatz von Unternehmen und deren Verbänden, von Expertinnen und Experten, von akademischem Know-how und nicht zuletzt auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verbraucherschutzorganisationen zurückgreifen.