Gasleitungen

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Die Europäische Kommission hat heute die Neuausrichtung des staatlichen Gashändlers SEFE beihilferechtlich genehmigt. Um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern, hatte die Bundesregierung das angeschlagene Gasunternehmen Securing Energy for Europe GmbH (SEFE), vormals Gazprom Germania, bereits letzten Monat in das Eigentum des Bundes überführt. Die EU-Kommission diese Kapitalmaßnahmen heute aus beihilferechtlicher Sicht bestätigt.

Konkret hat die EU-Kommission genehmigt, dass der Bund 6,3 Mrd. Euro zusätzliches Eigenkapital in die Gesellschaft einbringt, indem ein bereits bestehendes Darlehen der KfW teilweise in Eigenkapital umgewandelt wird. Die Europäische Kommission hat mit ihrer heutigen Entscheidung bestätigt, dass diese Maßnahme erforderlich ist, um die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern und zu gewährleisten. Ihre Genehmigung hat die EU-Kommission mit wettbewerblichen Auflagen verbunden.

Zur Erläuterung:

Durch Anordnung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14. November 2022 nach dem Energiesicherungsgesetze ist die bundeseigene SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH alleinige Gesellschafterin der SEFE geworden. Die Klagefrist gegen die Anordnung ist mittlerweile ungenutzt verstrichen. Damit ist die Verstaatlichung der SEFE abgeschlossen. Mit der heutigen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission kann diese auch vollzogen werden.

Um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der SEFE für die Versorgungssicherheit weiterhin sicherzustellen, wird der Bund in den kommenden Tagen 6,3 Mrd. Euro zusätzliches Eigenkapital in die Gesellschaft einbringen.

Bilanztechnisch erfolgt dies durch Umwandlung eines Teils des bestehenden KfW-Darlehens in Höhe von 13,8 Mrd. Euro in Eigenkapital. Das Darlehen reduziert sich entsprechend auf 7,5 Mrd. Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den 200 Mrd. Euro des reaktivierten Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Diese Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital sichert die Bonität der SEFE und damit ihre Handlungsfähigkeit. Mit dem Gesamtpaket kann die SEFE ihr Geschäft unabhängig von russischem Gas neu aufstellen.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Entscheidung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner