Darstellung Umsetzung von Sanktionen

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Die Mitgliedstaaten der EU haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung zum 11. EU-Sanktionspaket erzielt. Der Rat wird das Paket nun im schriftlichen Verfahren kurzfristig beschließen; es tritt im Anschluss in Kraft. Mit dem Paket stärkt die EU ihr Instrumentarium, um konsequent gegen die Sanktionsumgehung vorgehen zu können.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die Umgehung von Sanktionen ist nicht akzeptabel. Wir müssen entschlossen dagegen angehen. Hierfür habe ich im Februar Vorschläge vorgelegt, die das heute beschlossene 11. Sanktionspaket in zentralen Punkten aufgreift. Mit dem neuen Maßnahmenbündel können wir EU-weit besser und effektiver gegen die Sanktionsumgehung vorgehen. Damit untermauern wir als EU abermals unsere Entschlossenheit und Einigkeit gegenüber der völkerrechtswidrigen russischen Aggression. Jetzt gilt es, die Maßnahmen des 11. Pakets konsequent umzusetzen.“

Kern des 11. Sanktionspakets ist ein Maßnahmenbündel gegen die Umgehung der Sanktionen über Drittstaaten. Vorgesehen ist, dass wir mit den betroffenen Drittstaaten noch enger zusammenarbeiten und gemeinsam gegen die Sanktionsumgehung vorgehen. Darüber hinaus stellt das Sanktionspaket weitere Handlungsoptionen zur Verfügung: Möglich sind Maßnahmen gegen einzelne Unternehmen aus Drittstaaten, aber auch Exportbeschränkungen gegenüber Drittstaaten selbst. Solche Exportbeschränkungen für einzelne besonders kritische Güter gegenüber Drittstaaten kommen in Betracht, wenn alle anderen Bemühungen ohne Erfolg bleiben.

Auch wird eine sogenannt Jedermannspflicht im Sanktionspaket jetzt auch für den Bereich der handelsbezogenen Verbote des Russland-Embargos eingeführt. Das bedeutet, es gilt eine an Jedermann gerichtete allgemeine Informationsoffenlegungspflicht. Wer über sanktionsrelevante Informationen verfügt, muss diese den Sanktionsdurchsetzungsbehörden melden. Das ist wichtig, denn Hinweise und Informationen weiterzugeben ist ein entscheidender Baustein für eine effektive Bekämpfung der Sanktionsumgehung.

Zudem wird der Transit kritischer Güter über Russland in Richtung Drittstaaten stärker eingeschränkt. Künftig greift das Transitverbot nicht nur für Dual-Use-Güter, sondern auch für die sog. Advanced-Tech-Güter. Solche Güter könnten zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen. Der Transit durch Russland birgt besonders starke Umgehungsrisiken, das Verbot ist daher bei solchen besonders kritischen Gütern eine essentielle Maßnahme.

Eine weitere wichtige Neuerung im 11. Sanktionspaket betrifft das Öl-Importverbot. Die Ausnahme zum weiteren Bezug von russischem Pipeline-Öl gilt jetzt für Polen und Deutschland nicht mehr. Damit wird jetzt auch rechtlich nachgezogen, was in Deutschland bereits seit Jahresbeginn umgesetzt wurde. Deutschland bezieht bereits seit Jahresbeginn keinerlei russisches Öl mehr, auch nicht über Pipeline. Der Markt hat sich erfolgreich unabhängig gemacht und alternative Bezugsquellen etabliert. Da ist es nur folgerichtig, wenn dies nun in den Sanktionen verbindlich nachgezogen wird.

Ein Überblickspapier zu den Maßnahmen gegen Sanktionsumgehung im 11. Sanktionspaket finden Sie hier.