Holzhaus und Effizienzklassen zum Theme Energieeinsparrecht; Quelle: iStock.com/therry

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Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärt zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der heutigen Entscheidung der Ampelfraktion, das Gebäudeenergiegesetz Anfang September in zweiter und dritter Lesung auf die Tagesordnung zu setzen, das Folgende:

„Ich habe höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit sich die Opposition noch Beratungszeit nehmen kann, haben die regierungstragenden Fraktionen entschieden, das Gesetz direkt nach der Sommerpause aufzusetzen. Und sie haben gemeinsam deutlich gemacht, dass das Gesetz in der aktuellen Form zwischen den Fraktionen geeint ist und so für die zweite und dritte Lesung aufgesetzt wird. Ich finde, das ist ein gutes Vorgehen. Es trägt dem Verfassungsgericht Rechnung. Ausreichende Beteiligungsrechte der Abgeordneten werden in Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe gewährleistet. Zugleich bringt es die nötige inhaltliche Klarheit, so dass wir über den Sommer weiter die Implementierung des Gesetzes vorbereiten können. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die wirtschaftlichen Akteure wichtig, damit sie sich auf die Wärmewende einstellen können und Klarheit haben.“