Paragraphen zum Thema Europäische Datenschutzgrundverordnung; Quelle: Fotolia.com/fotogestoeber

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Die Mitgliedstaaten der EU haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung zum Trilog-Verordnungsentwurf über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Data Act) erzielt. Die Verordnung ist ein Meilenstein, da sie faire Bedingungen und Anreize für eine stärkere, sektorübergreifende gemeinsame Datennutzung schafft. Sie trägt damit maßgeblich zu einer wettbewerbsfähigeren Datenökonomie bei.

Udo Philipp, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Vernetzte Geräte generieren immer mehr Daten, doch dabei bleibt ihr gesellschaftliches und wirtschaftliches Potential oft ungenutzt. Hier setzt der Data Act an, indem er den Nutzenden - sei es ein privater Autofahrer oder eine mittelständische Fabrikleiterin - mehr Kontrolle über ihre selbsterzeugten Daten gibt. Dadurch können Unternehmen neue datenbasierte Geschäftsmodelle entwickeln und Verbraucherinnen und Verbraucher souveräner entscheiden, z.B. über die Reparatur ihrer intelligenten Haushaltsgeräte. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Start-up-Standorts Deutschland.“

Im Zentrum des Verordnungsentwurfs stehen Daten, die Nutzerinnen und Nutzer beim Verwenden von IoT-Geräten und verbundenen Diensten generieren. Sie erhalten das Recht, über die Verwendung und Weitergabe dieser Daten zu bestimmen. Zudem enthält der Data Act Regelungen, die den Anbieterwechsel von Clouddiensten erleichtern und die Interoperabilität von Daten und Diensten stärken. Außerdem schafft er zusätzliche Rechtssicherheit beim internationalen Datenaustausch und regelt den Umgang mit unfairen Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen.

Das BMWK hat sich während des gesamten Prozesses intensiv dafür eingesetzt, dass der Data Act einen angemessenen Ausgleich zwischen Investitionsschutz und Wettbewerbsförderung schafft. Dies ist mit dem nun vorliegenden Verhandlungsergebnis gelungen. Auch und insbesondere Dank des Einsatzes des BMWK wurde eine sachgerechte Balance zwischen dem Ziel des Data Act, das Datenteilen zu fördern, und dem Interesse von Unternehmen, ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen, erreicht.

In den Verhandlungen trat die Bundesregierung für Kohärenz und klarere Abgrenzung zu anderen Rechtsakten, wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ein. Priorität war auch eine eindeutigere Unterscheidung zwischen Regelungen für Unternehmen (Business-to-Business, B2B) und Privatpersonen (Business-to-Consumer, B2C). Weiterhin regelt der Entwurf den Zugriff öffentlicher Stellen auf Unternehmensdaten im Notfall (Business-to-Government, B2G), der aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtet und verhältnismäßig sein muss. Der finale Entwurf berücksichtigt auch, dass der Schutz vor unfairen Vertragsklauseln für alle Unternehmensgrößen gilt und dass der Zugang zu Daten im Bereich der Forschung auch national geregelt werden kann.

Vor Inkrafttreten müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Erscheinung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet 20 Monate später Anwendung. Das BMWK verhandelt den Data Act in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Bundesregierung.