LNG-Schiff Station

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Die Europäische Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung zur Durchführung des LNG-Terminalprojekts Brunsbüttel durch die Gesellschafter KfW (im Auftrag des Bundes), Gasunie und RWE erteilt.

Das LNG-Terminal soll voraussichtlich ab Ende 2026 / ab Anfang 2027 ca. 10 Mrd. m3 Erdgas jährlich regasifizieren und in das deutsche Netz einspeisen. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur deutschen und europäischen Erdgasversorgung über die kommenden Jahre.

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Projekts beträgt insgesamt rd. 1,3 Mrd. Euro und wird von den drei Gesellschaftern, gemäß ihrer Anteile getragen, d.h. durch die KfW zu 50%, durch Gasunie zu 40% und RWE zu 10%.

Die Europäische Kommission hat konkret nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Fördermaßnahme in Höhe von 40 Millionen Euro für das landseitige Terminal in Brunsbüttel genehmigt. Konkret besteht die genehmigte Beihilfe aus einer sogenannten Vorzugsdividende. Die jährliche Rendite des Projekts kommt dadurch bis zu einem festgelegten Grenzwert ausschließlich den Gesellschaftern Gasunie und RWE zu. Nach Erreichen des Grenzwerts fließt die Rendite an die KfW.

Das landseitige LNG-Terminal Brunsbüttel wird die in Brunsbüttel betriebene FSRU ablösen, die anschließend weiterverchartert oder als LNG-Tanker eingesetzt werden kann.

Gleichzeitig werden entsprechend des LNG-Beschleunigungsgesetzes bereits jetzt die Weichen gestellt, um eine Nachnutzung des Terminals mit klimaneutralem Wasserstoff oder dessen Derivaten sicherzustellen. Schon jetzt müssen Anlagenkomponenten, die nicht oder nur durch unverhältnismäßige Kosten umgerüstet werden können, so geplant und errichtet werden, dass sie für den Betrieb mit Wasserstoff oder Derivaten spätestens ab 2044 nutzbar sind. Hierdurch sollen „stranded investments“ und sog. Lock-In-Effekte verhindert werden.