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Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 veröffentlicht, gleichzeitig das Umweltbundesamt den zugrunde liegenden Projektionsbericht der Bundesregierung. Dazu teilt das BMWK mit:
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat die Wirkungsabschätzung des Entwurfs für ein Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung überprüft und am heutigen Dienstag eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.
Der Expertenrat für Klimafragen erkennt mit seiner heute vorgelegten Stellungnahme an, dass mit den vorgelegten Maßnahmen ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird, verweist dabei allerdings auch auf bestehende Unsicherheiten und weitere nötige Anstrengungen. Wesentliche Grundlage für die Wirkungsabschätzung ist der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 der Bundesregierung, der heute veröffentlicht wurde. Während der vorherige Klimaschutz-Projektionsbericht aus dem Jahr 2021 noch eine kumulierte Überschreitung der im Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 festgeschriebenen Jahreshöchstmengen von mehr als 1100 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase auswies, wird diese Klimaschutzlücke gemäß aktueller Projektion je nach Szenario auf rund 200-330 Millionen Tonnen reduziert.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck:
„Die Klimaschutzlücke, die die Vorgängerregierung hinterlassen hat, wird um bis zu etwa 80 Prozent geschlossen. Das ist ein großer Fortschritt, weil wir viele entscheidende Weichen gestellt haben – vom Ausbau der Erneuerbaren bis zum Klima- und Transformationsfonds und der gezielten Förderung der Dekarbonisierung der Industrie. Aber natürlich ist noch viel zu tun und die Umsetzung ist entscheidend. Daran zu arbeiten, ist eine Aufgabe für die gesamte Regierung.“
Der Beitrag zur Verringerung der Klimaschutzlücke variiert dabei stark von Sektor zu Sektor.
Mit der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023 hat die Bundesregierung viele Maßnahmen, wie den schnelleren Erneuerbaren- Ausbau, das Deutschlandticket und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), bereits umgesetzt. Weitere Maßnahmen, wie das GEG, die Klimaschutzverträge für die Transformation der Industrie oder die CO2-orientierte LKW-Maut, wurden auf den Weg gebracht.
Die verbleibende Klimaschutz-Lücke ist laut Projektionsbericht 2023 zu etwa zwei Dritteln auf den Verkehrssektor zurückzuführen.
Der restliche nicht-Verkehrssektor-Anteil der Lücke ist in etwa gleichen Teilen dem Gebäude- und dem Industriesektor zuzuordnen. Die Lücke im Gebäudesektor wird laut ERK insbesondere durch die im parlamentarischen Verfahren zum GEG diskutierten längeren Übergangsfristen zur Erfüllung der 65 Prozent Erneuerbare Energien Pflicht für neue Heizungen etwas größer als im Projektionsbericht 2023 angenommen. Es kommt jetzt darauf an, das im Gebäudesektor auf den Weg gebrachte Instrumentarium ambitioniert umzusetzen.
Ähnliches gilt für den Industriesektor: Hier kommt der Projektionsbericht zum Schluss, dass der von der Bundesregierung gewählte Instrumentenmix grundsätzlich geeignet ist, die 2030-Ziele zu erreichen. Es ist daher für die Einhaltung der Ziele im Industriesektor besonders wichtig, dass die Förderprogramme zur Dekarbonisierung sowie die Klimaschutzverträge zeitnah an Fahrt aufnehmen und die erforderlichen Investitionen seitens der Industrie getätigt werden.
Das BMWK dankt dem Expertenrat für seine Prüfung und Stellungnahme. Die Bundesregierung wird die Stellungnahme des ERK sowie zahlreiche eingegangene Stellungnahmen aus dem Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess nun intensiv prüfen und bei ihrer weiteren Arbeit an der Umsetzung der jetzt vereinbarten Maßnahmen und bei den notwendigen weiteren Anstrengungen zur Schließung der verbleibenden Klimaschutzlücke einbeziehen.
Hintergrundinformation zum Expertenrat für Klimafragen:
Der Expertenrat wurde auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingerichtet. Er überprüft gemäß aktuell geltender Rechtslage die Treibhausgasemissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der Jahresemissionsmengen der Sektoren, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt sind. Darüber hinaus prüft er die Treibhausgasminderungswirkung von Klimaschutzmaßnahmen in Sofortprogrammen und Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung und veröffentlicht alle zwei Jahre ein umfassendes Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen.