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Habeck: „Wir stärken die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei klimafreundlichen Technologien“ – Klimapolitische Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien“ vorgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute anlässlich der derzeit im BMWK stattfindenden Außenwirtschaftstage die „Klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien“ vorgelegt.
Damit werden klimafreundliche Technologien noch besser gefördert.
Dazu Bundesminister Habeck: „Wir wollen die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken, denn die Märkte der Zukunft werden klimaneutral sein. Hier soll die deutsche Wirtschaft mit Mittelstand und großen Unternehmen erfolgreich agieren können. Mit den neuen Leitlinien richten wir die Außenwirtschaftsförderung stärker auf klimafreundliche Technologien aus, unterstützen ihre Entwicklung und fördern den Export grüner Technologien ins Ausland. Wir stärken so auch neue Märkte und damit die Resilienz unserer Wirtschaft.“
Details zu den Leitlinien:
1. Worum geht es bei den Sektorleitlinien?
Die Sektorleitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme dieser Exportkredit und Investitionsgarantien (u.a. „Hermesdeckungen“) und legen hierbei erstmals einen klimapolitischen Maßstab an. Die Sektorleitlinien wurden für drei Sektoren entwickelt: Energie, Industrie und Transport.
Die Exportkredit- und Investitionsgarantien sind wichtige Bestandteile der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die Exportkreditgarantien schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Die Investitionsgarantien sichern deutsche Investoren bei Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken wie Enteignung, Krieg und Kapitaltransferbeschränkungen ab. Mit den Garantieinstrumenten des Bundes sind günstigere Finanzierungskonditionen und auch eine politische Flankierung im Falle eines nicht reibungslosen Geschäftsverlaufs möglich.
Die Sektorleitlinien sind Teil der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung, die das BMWK verfolgt. Damit wird das Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt, auch die Außenwirtschaftsförderung am Pariser Weltklimaabkommen auszurichten, wie dies die Bundesregierung 2021 auch bei der Weltklimakonferenz in Glasgow zugesagt hatte.
2. Was sich ändert und für wie viele Projekte ändert sich etwas?
Ziel dieser neuen Leitlinien für Entscheidungen über Garantien ist es, Innovationen und klimafreundliche Technologien anzureizen, ihre Entwicklung zu unterstützen und den Export grüner Technologien ins Ausland zu fördern. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet werden.
Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden, denn die industriellen Produktmärkte werden künftig klimaneutral sein. Hier soll die deutsche Wirtschaft mit Mittelstand und großen Unternehmen erfolgreich agieren können. Mehr Klimaschutz in der Außenwirtschaftsförderung ist ein Beitrag für Zukunftsfähigkeit und Resilienz und damit auch für mehr Wirtschaftssicherheit. Davon profitiert nicht nur die deutsche Außenwirtschaft, sondern wir unterstützen mit den Außenwirtschaftsförderinstrumenten auch in den Zielländern die Transformation zur Klimaneutralität.
Die neuen klimapolitischen Sektorleitlinien werden in den Sektoren Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung fossiler Energieträger), Industrie (Chemie und Metall) und Transport (zivile Luft- und Schifffahrt) Exporte grüner Technologien durch Deckungserleichterungen begünstigen und intensivieren.
Die Sektorleitlinien legen dabei drei Kategorien fest: eine grüne Kategorie für besonders förderungswürdige (grüne) Technologien. Diese erhalten in Zukunft erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen. Bei Produkten, die in die weiße Kategorie fallen (bspw. der Export von Maschinen und Anlagen, die keinen wesentlichen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten) bleiben die Konditionen unverändert. Für Produkte der roten Kategorie gilt ein Deckungsausschluss, das heißt, Exporte können nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden.
Zur grünen Kategorie gehören Exporte und Investitionen etwa in Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik, Batteriezellfertigung und Wasserstoff.
17 % der EKG-gedeckten Geschäfte aus den letzten 18 Monaten wären in der grünen Kategorie besonders gefördert worden.
Die Exportgeschäfte der weißen Kategorie bleiben weiterhin zu den bisherigen Konditionen deckungsfähig. Das wären 79% der Geschäfte der letzten 18 Monate gewesen.
In der Konsultation hat die Bundesregierung stets darauf hingewiesen, dass alle Sektoren den Dekarbonisierungspfad beschreiten müssen und staatliche Absicherungsmöglichkeiten nur noch entlang dieses Pfades bestehen.
Nur für die rote Kategorie werden Deckungsausschlüsse umgesetzt. Das sind die Geschäfte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Pfad kompatibel sind. In den letzten 18 Monaten wären hier fünf Geschäfte betroffen gewesen (das sind lediglich 3% der gedeckten Geschäfte). Dabei handelt es sich ausschließlich um fossile Projekte.
Für Geschäfte der grünen Kategorie ist u.a. vorgesehen, die Deckungsquote für die wirtschaftlichen und politischen Risiken von 95% auf 98% zu erhöhen – damit wird die Finanzierung erleichtert. Es soll zudem gestattet werden, dass der zulässige Anteil ausländischer Wertschöpfung am exportieren Produkt bis zu 70% beträgt. Voraussetzung ist aber, dass Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien weiterhin aus Deutschland kommen.
3. Näher im Detail
Was ändert sich im Energiebereich?
Im Energiebereich setzen die Sektorleitlinien klare Regeln für den Ausstieg aus der Förderung fossiler Energien (Phase Out). Das ist ein wichtiges Signal für die Ausrichtung unserer außenwirtschaftlichen Förderpolitik an den Klimazielen. Es gibt dabei eng begrenzte Ausnahmen, unter denen eine Exportkreditgarantie noch übernommen werden kann.
Diese Ausnahmen betreffen vor allem den Sektor Gas. Eine Deckung für Gasförderprojekte kann danach nur übernommen werden, wenn die Wahrung der nationalen Sicherheit (z.B. zur Abwendung einer ernsthaften Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit) oder ein geostrategisches Versorgungssicherheitsinteresse (z.B. zur Abwendung einer Ernährungskrise) dies erfordert. Wichtig ist auch, dass mit der Realisierung des Projekts das 1,5 Grad-Ziel eingehalten wird. Dabei sind Lock-in-Effekte zu vermeiden.
Dieser Teil der BMWK-Klimastrategie setzt internationale Zusagen wie das Glasgow Statement um und steht im Einklang mit unseren multilateralen Zusagen, wie jene im Rahmen der G7-Gipfel von Elmau und Hiroshima.
Was ändert sich in den Sektoren Industrie und Transport?
Mit Blick auf die Klimawirkungen orientieren sich Exportkreditgarantien orientieren im Industriebereich bei der Eisen-Stahl- und Aluminiumherstellung bzgl. positiver Anreize an der EU-Taxonomieverordnung.
Bei der Herstellung von Chemikalien werden die Vorgaben der EU-Taxonomieverordnung angewendet, indem z.B. Exportgeschäfte über Anlagen mit besonders geringen Lebenszyklusemissionen günstigere Deckungskonditionen erhalten.
Im Transportbereich werden in der zivilen Schifffahrt internationale Emissionsvorgaben umgesetzt; in diesem Bereich ebenso wie bei der zivilen Luftfahrt wird insbesondere die Umrüstung auf klimaverträgliche Antriebsformen unterstützt.