Auszubildende bei der Arbeit zum Thema Ausbildung und Beruf

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Der Wettbewerb um Ausbildungsinteressenten ist groß und die Suche nach geeigneten Bewerbern ist für Betriebe oft zeit- und ressourcenaufwändig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stoßen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern für ihre Ausbildungsplätze oft an Grenzen. Zudem besteht bei vielen Unternehmen ein großer Beratungsbedarf zu den Möglichkeiten, Menschen mit Fluchthintergrund oder aus dem Ausland in Ausbildung zu bringen.

Mit der Richtlinie wird jetzt sichergestellt, dass die Berater mittelständische Unternehmen bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze auch nach dem 1.1.2024 unterstützen können. Für unbürokratische Hilfe fördert das BMWK mit dem Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ mit 9,7 Mio. Euro den Einsatz von Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in vielen Teilen der Bundesrepublik als Ansprechpartner für Betriebe bei der Besetzung von Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.

Der parlamentarische Staatssekretär und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung Michael Kellner: „Das Angebot trifft den Nerv der Zeit und wird von den Unternehmen sehr gut angenommen. Die Berater vermitteln nicht nur Azubis, sondern zeigen den Unternehmen Möglichkeiten auf, wie eine gelungene Bewerberrekrutierung aussehen kann, welche Botschaften junge Menschen wirklich ansprechen oder wie Menschen mit Fluchthintergrund durch eine Ausbildung zu wertvollen Mitarbeitern im Unternehmen heranwachsen können.“

In den vergangenen Jahren konnten so rund 30.000 Azubis, davon ca. 10.000 mit Fluchthintergrund, an Betriebe vermittelt werden.

Das novellierte Förderprogramm ist auf die Fachkräftestrategie der Bundesregierung abgestimmt. Ziel ist es, die Erschließung aller verfügbaren Bewerberpotentiale am Ausbildungsmarkt zu unterstützen. Dazu gehören z.B. junge Schulabgänger mit und ohne Vermittlungshemmnisse, Bewerber mit Fluchthintergrund oder Ausbildungssuchende aus anderen Ländern. Die letzte Gruppe wird voraussichtlich in den kommenden Jahren deutlich anwachsen, da das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Erleichterungen bei der Zuwanderung zum Zwecke der Ausbildung mit sich bringt.

Informationen zum novellierten Förderprogramm sind unter bmwk.de/pb-wl abrufbar. Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die zukünftig eine Beratung anbieten wollen, sind eingeladen, sich als projektumsetzende Stelle zu bewerben.