Rauch aus Industrie, Methanemissionen

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Die verpflichtende EU-weite Methanreduzierung kommt. Heute gab es eine politische Einigung im Trilog zwischen Europäischem Parlament und Rat und EU-Kommission.

Die EU Methanverordnung soll zukünftig zur Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor beitragen. Die Verordnung verpflichtet Betreiber fossiler Energieinfrastruktur erstmals zur einheitlichen Messung, Meldung und Verifizierung ihrer Methanemissionen, zur Feststellung und Reparatur von Leckagen sowie zu einem Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Abblasens. Alle Daten werden außerdem öffentlich gemacht, so dass ein Wettbewerb um weniger Emissionen in Gang gesetzt wird. Importeure von Öl und Gas müssen ab 2027 für vergleichbare Standards bei der Messung, Meldung und Verifizierung von Methanemissionen sorgen. Ab 2030 müssen sie Anforderungen an den Klimaschutz erfüllen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft Sven Giegold: „Die gestrige Trilog-Einigung auf verpflichtende Standards zur Reduzierung der Methan-Emissionen ist ein Paradebeispiel für erfolgreichen Klimaschutz in Europa. Damit haben wir ein weiteres Dossier des Europäischen Green Deals erfolgreich zum Abschluss gebracht und einen wichtigen Schritt zur Erreichung unserer Klimaziele unternommen. Die EU zeigt einmal mehr, dass sie handlungsfähig ist und einen signifikanten Beitrag zur Umsetzung des Globalen Methane Pledges bis 2030 leisten wird. Das Signal für den Markt ist nun klar gesetzt: In Zukunft wird Transparenz darüber herrschen, welche Emissionen wo zu verantworten sind. Auch dass ein Maximalwert für den Austritt von Methanemissionen verbindlich festgelegt wird, und ab 2030 auch für Importe von Öl und Gas gilt, ist ein großer Gewinn für den internationalen Klimaschutz. Europa gibt damit Rückenwind für die anstehende Klimakonferenz COP28." 

Mit dem Trilog-Beschluss ist der Energiesektor nun durch die Methanverordnung abgedeckt und wird zu einer verpflichtenden Reduzierung der Emissionen führen, in der EU fallen 19 % der Methanemissionen in diesem Bereich an. Diese Emissionen werden mit verpflichtenden Vorschriften zur Messung und Behebung von Methanleckagen, sowie einem Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Abblasens erreicht.

Zudem ist einer der wichtigsten Punkte für den internationalen Klimaschutz die EU-Vorschriften über Methanlecks aus importiertem Öl und Gas adressiert – ein Problem, das in Ländern mit veralteter Infrastruktur häufig auftritt.

Laut Europäischer Kommission entstehen 75-90 % der Methanemissionen der fossilen Energie, die wir in der EU nutzen, in Ländern außerhalb der EU.

Diese Emissionen werden nun einheitlich erfasst und zwar verpflichtend für Importe ab 2027. Zunächst werden Emissionsdaten erfasst und in einer „Methane Transparency Databank“ öffentlich zugänglich sein. Ab 2030 soll dann ein verpflichtendes maximales Methanemissionslevel, das bei der Förderung von fossilen Energien austritt, verbindlich festgelegt und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.

Näher im Detail:

Die aktuelle Erderhitzung wird ganz überwiegend durch zwei Gase verursacht: durch Kohlendioxid (CO2) und zu etwa 30 % durch Methan (CH4), womit Methan nach CO2 das bedeutendste anthropogene Treibhausgas ist. Die Methankonzentration in der Atmosphäre hat laut Weltklimarat (IPCC) mittlerweile den höchsten Wert seit mindestens 800.000 Jahren erreicht. Für die Einhaltung ambitionierter Klimaschutzziele, sowohl international, europäisch, als auch national, ist es daher entscheidend, Methanemissionen wirksam und zeitnah zu reduzieren. Anthropogene Quellen für Methanemissionen sind weltweit hauptsächlich Landwirtschaft (40 %), Energiesektor, insbesondere Öl- und Gasindustrie und Kohleminen (35 %) und Abfallwirtschaft sowie Klärwerke (20 %).

Eine wichtige Maßnahme - und damit Herzstück der Verordnung – ist neben dem Verbot zum routinemäßigen Abfackeln und Abblasen das Aufspüren und Schließen von Leckagen an der Infrastruktur der fossilen Energien, das sogenannten „Leak Detection and Repair“ (LDAR). In der Methan-Verordnung wird nun festgelegt, wie häufig man die Infrastruktur überprüfen muss und ab welchem Methan-Grenzwert eine Messung und die dann verpflichtende Reparatur erfolgen muss. Ebenfalls wird nun festgelegt, dass spätestens innerhalb 30 Tagen eine Leckage wieder verschlossen werden muss.

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die für den Klimaschutz so wichtigen fossilen Energieimporte ist vor allem auf die Initiative des Europäischen Parlaments und die dortige Berichterstatterin Jutta Paulus (Grüne) zurückzuführen, die sich damit in den Trilogverhandlungen durchsetzte. Die Bundesregierung unterstützt eine Einbeziehung der Importe und arbeitete zu diesem Thema eng mit dem Europäischen Parlament für eine Kompromissfindung zusammen.

Die EU Mitgliedstaaten und das Parlament müssen dann in einem weiteren Schritt die Einigung noch mal annehmen.