Zwei Personen vor einem Windrad.

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Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen“ erlassen. Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:

  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

Die Anforderungen an die Ausbildungsberufe haben sich in den letzten Jahren stark geändert. Die technischen Anforderungen in der Umwelttechnik sind seit der letzten Neuordnung der Berufe im Jahr 2002 deutlich gestiegen.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: Ob nachhaltige Wasseraufbereitung, Regenwasserbewirtschaftung, die Verwertung von Klärschlämmen oder in Abwasser enthaltenen Wertstoffen oder Recycling von Abfällen – Umwelttechnologen sind die praktischen Klimaschützer. Diese dualen Berufe sind darauf ausgerichtet, die Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft aktiv zu gestalten. Ich bin davon überzeugt, dass wir durch ressourcenschonende Technologien neue Wertschöpfungspotenziale erschließen können und so einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Knappheits- und Abhängigkeitsproblemen leisten. Die neuen Qualitätsmaßstäbe für die duale Ausbildung der Umwelttechnologen sind deshalb ein wichtiger Schritt, sowohl auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft als auch zu mehr Klimaschutz.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Ohne diese so wichtigen Berufe fließt kein Trinkwasser und funktioniert keine Entsorgung von Abwasser oder Abfall. Wir sind auf die Expertise und Tatkraft von Absolventen aus umwelttechnischen Ausbildungsberufen angewiesen. Die Modernisierung dieser Berufe macht sie noch attraktiver und ich hoffe, dass dies für mehr Fachkräfte sorgen wird, die wir für eine umweltgerechte Wirtschaft brauchen.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, um die großen Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen. Und wir wollen mehr junge Menschen in Ausbildung bringen. Deshalb ist es genau der richtige Zeitpunkt, um die umwelttechnischen Ausbildungsberufe zu modernisieren. Hier wird Klima- und Umweltschutz ganz praktisch angepackt und gleichzeitig mehr Wachstum und Wohlstand geschaffen.

Der Rechtsrahmen für die Berufe ist immer stärker von europäischen Vorgaben geregelt. Deshalb wurden die qualitativen Anforderungen für die duale Ausbildung in diesen Berufen gemeinsam mit den Sozialpartnern und für den berufsschulischen Teil zuständigen Ländern grundlegend angepasst. Die vier Berufe erhalten zugleich die neue attraktive Bezeichnung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin.

Die neuen Anforderungen für die dreijährige duale Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen werden zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 01.08.2024 in Kraft treten. Um die neuen Berufe möglichst schnell in die Praxis zu bringen, ist eine Spurwechselmöglichkeit für alle Auszubildenden vorgesehen, die bereits in diesem Jahr ihre Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf begonnen und noch keine Zwischenprüfung absolviert haben:

So besteht auch für den jüngsten Ausbildungsjahrgang die Möglichkeit, auf Basis der neuen Regelungen qualifiziert zu werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen zahlreiche spannende berufliche Tätigkeiten offen, die sie für kommunale oder wirtschaftliche Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen, die öffentliche Verwaltung und auch für Ingenieurbüros in der Privatwirtschaft zu gefragten Fachkräften machen.