Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und seine Ministerkollegen Albert Rösti, Schweizer Bundesrat für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, und Gilberto Pichetto Fratin, italienischer Minister für Umwelt werden das Abkommen im Rahmen des BETD nächste Woche unterzeichnen. Konkret handelt es sich um ein deutsch-italienisches Abkommen über solidarische Unterstützung im Falle eines Gasversorgungskrise und ein trilaterales Abkommen, in dem die Schweiz in die Regelungen des bilateralen Abkommens ebenfalls einbezogen ist. Durch den Einbezug der Schweiz ist der Transit zwischen Deutschland und Italien gewährleistet.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Die Versorgungssicherheit in Europa bleibt weiterhin wichtig. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer extremen Gasmangellage haben wir in den beiden Abkommen die Vorgehensweise definiert, wie Deutschland, Italien und die Schweiz sich gegenseitig schnell helfen können. Das ist ein wichtiges Signal der politischen Geschlossenheit über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinaus. Gleichzeitig ist es ein gutes Beispiel dafür, wie Krisenvorsorge in einem integrierten europäischen Gasbinnenmarkt auch tatsächlich gestaltet wird. Solidarität ist es, was uns in Europa auszeichnet und stark macht.
Deshalb begrüße ich die heute unterzeichneten Abkommen ausdrücklich und hoffe, dass bald viele weitere Mitgliedstaaten folgen werden.“

Das trilaterale deutsch-schweizerisch-italienische Abkommen ermöglicht, dass der bilaterale Vertrag zwischen Deutschland und Italien in einer schweren Gasmangellage tatsächlich angewendet werden kann. Für diesen sog. Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedstaat gewährleisten. Als Konsequenz der sog. SoS-Verordnung der EU sind sämtliche direkt oder über einen Drittstaat mit einander verbundene EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen abzuschließen.

Deutschland hatte bereits im Dezember 2020 mit Dänemark und im Dezember 2021 mit Österreich entsprechende Abkommen abgeschlossen.
Mit weiteren Ländern sind wir in Gesprächen.

Der Einbezug der Schweiz als gastransitierendes Drittland zu den Inhalten des bilateralen Vertrags wird über das trilaterale Übereinkommen gewährleistet. Über ein Zollabkommen Schweiz-Liechtenstein ist ebenfalls Liechtenstein Teil des trilateralen Vertrags.