1. Auf einen Blick
Deutscher Musikinstrumentenpreis 2018: Wichtigster „Award“ der deutschen Musikinstrumentenbranche
Am 13. April 2018 wurde der Deutsche Musikinstrumentenpreis auf der internationalen Musikmesse verliehen. „Deutsche Musikinstrumente sind nicht nur High-End-Produkte, sondern wahre Exportschlager. Denn nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland werden Musikinstrumente ‚Made in Germany‘ von professionellen Musikern und auch von Laien geschätzt“, so der Parlamentarische Staatssekretär a.D. und Präsident der Bundesvereinigung deutscher Orchesterverbände Ernst Burgbacher auf dem Festakt zur Verleihung des Deutschen Musikinstrumentenpreises in der Festhalle in Frankfurt am Main.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgelobte Preis lenkt seit nunmehr 28 Jahren die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf die herausragenden Produkte deutscher Instrumentenhersteller. Mittlerweile gilt der Deutsche Musikinstrumentenpreis nicht nur als Qualitätssiegel, sondern dokumentiert auch die Innovationskraft der Branche. Seit 1991 wurden rund 570 Instrumente zur Teilnahme am Deutschen Musikinstrumentenpreis eingesandt.
Die Bewertung der Musikinstrumente findet im Institut für Musikinstrumentenbau in Zwota statt und erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:
- Subjektive Bewertung der Instrumente durch fünf hochrangige Musiker anhand eines auf einen Fragebogen gestützten Spieltests.
- Bewertung der handwerklichen Qualitäten durch einen unabhängigen Sachverständigen.
- Objektive Bewertung der akustischen Eigenschaften auf messtechnischer Basis durch das Institut für Musikinstrumentenbau.
Traditionell wird der Wettbewerb jeweils für zwei Produktgruppen ausgeschrieben. 2018 fiel die Wahl auf die Kategorien Bratsche und Oboe.
Kategorie Bratsche
In der Kategorie Bratsche ging der bedeutende Award an Steffen Friedel aus Dresden für die Wappenbratsche.
Die Bratsche
Die Bezeichnung "Bratsche" ist abgeleitet von der Viola da Braccio ("Armviola"). Ihre Wurzeln liegen im 16.Jahrhundert, jedoch erst ab Mitte des 18. Jahrhunderts trugen Komponisten – allen voran Telemann und Mozart – dem Instrument durch Solokompositionen Rechnung. Die große Wende vollzog sich schließlich im 19. und 20. Jahrhundert mit Werken wie Berlioz' "Harold en Italie" (1834) und Vorreitern wie Paul Hindemith. Seitdem erhält die Bratsche ihre verdiente Aufmerksamkeit und ist nicht nur im Orchester und in der Kammermusik unverzichtbar. Auch in der Folklore sowie in der Pop- und Rockmusik (z.B. Beatles, Velvet Underground) sorgt sie für interessante Akzente.
Kategorie Oboe
In der Kategorie Oboe setzten sich die Gebrüder Mönnig aus Markneukirchen für die Oboe Modell 155 AM durch.
Die Oboe
Die Oboe ist die Königin der Holzblasinstrumente. Bereits im Jerusalem des Alten Testaments wurde zu unterschiedlichen Anlässen die Chalil gespielt, die als eine der frühesten Vorgängerinnen der Oboe gilt. Schon damals fiel den Menschen der durchdringende Klang dieses Instruments auf. Die Legende besagt, er sei bei Gottesdiensten im Jerusalemer Tempel bis nach Jericho zu hören gewesen. Heute ist die Oboe Bestandteil des klassischen Orchesters (z. B. Werke von Bach, Mahler, Strauss) und der Kammermusik (z. B. Schumann, Britten), wird jedoch gelegentlich auch in den Bereichen Jazz (z. B. Paul McCandless in der Gruppe Oregon), Rock (z. B. Roxy Music, Genesis) und Pop (z. B. Art Garfunkel im Lied Bright Eyes) eingesetzt. Besondere Beliebtheit gewann die Oboe mit „Gabriel’s Oboe“ von Ennio Morricone aus dem Film „ The Mission“.
Die Siegerinstrumente konnten vorab auf der Messe begutachtet werden und wurden auf dem Festakt von namhaften Künstlern des hr-Sinfonieorchesters präsentiert.
Mehr Informationen zum Deutschen Musikinstrumentenpreis hier.
Kontakt: Christiane Hoerner-Warias
Referat: Spezielle Fragen der industriellen Wertschöpfung
Blockchain-Workshop im BMWi
Am 16. April 2018 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu einem Blockchain-Workshop eingeladen. Rund 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, aus Forschungseinrichtungen, Verbänden und anderen Bundesministerien diskutierten über die technologischen und regulatorischen Herausforderungen dieser noch jungen, aber sehr vielversprechenden Technologie.
Was ist eine Blockchain?
Blockchains sind dezentrale, digitale Register, die durch kryptographische Verfahren und dezentrale Speicherung ein hohes Maß an Datenintegrität und Vertrauenswürdigkeit bieten. [1] Eine ausführliche Darstellung der Blockchain-Technologie und ihrer Funktionsweise findet sich in der Schlaglichter-Ausgabe von Oktober 2016. Ihr großes Potenzial beruht auf ihrer Funktionsweise, die sichere und nachprüfbare Transaktionen zwischen Unbekannten ermöglicht. Sie stellen damit eine technologische Lösung für Vertrauensprobleme dar, die sich an ganz unterschiedlichen Stellen des Wirtschaftslebens ergeben.
Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie gibt es sektorübergreifend in vielen Feldern – zum Beispiel im Mobilitäts- und Energiebereich, bei digitalen Registern und Identitäten oder in der Finanzwirtschaft. Die Blockchain-Technologie könnte damit zu einer wichtigen Schlüsseltechnologie der Digitalisierung werden und disruptive Veränderungen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens mit sich bringen. Das hohe wirtschaftliche Potenzial dieser Technologie kommt nicht zuletzt in den hohen Wachstumsraten von Unternehmensgründungen, Investitionen und Patentanmeldungen im Zusammenhang mit Blockchain-Anwendungen zum Ausdruck. Wirtschaftspolitisch stellt sich in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Welche Herausforderungen gibt es?
Die noch offenen Fragen mit Blick auf die Blockchain-Technologie sind vielfältig. Dementsprechend nahm die Diskussion dieser zum Teil fundamentalen technologischen und rechtlichen beziehungsweise regulatorischen Aspekte einen wichtigen Teil des Workshops ein.
Auf der technologischen Seite müssen unter anderem Fragen zum Ressourcenverbrauch und zur Geschwindigkeit von Blockchains adressiert werden, um deren Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Vergleich zu bereits bestehenden Technologien zu verbessern. Eine grundlegende Eigenschaft von Blockchains ist deren dezentrale Verteilung in einem Netzwerk aus vielen Servern. Transaktionen, die über eine Blockchain laufen, müssen in einem aufwendigen kryptographischen Verfahren verarbeitet werden. Das macht Blockchains zum einen sicher gegen Manipulationen, aber gleichzeitig – noch jedenfalls – auch langsam und teuer. Ein weiterer Aspekt betrifft die noch mangelnde Interoperabilität, d. h. das Zusammenwirken verschiedener Blockchains. In der Regel sind diese für ihre Anwendung optimiert, aber der Transfer von Daten zwischen Blockchains funktioniert derzeit noch nicht besonders gut. Die vertretenen Expertinnen und Experten machten deutlich, dass bereits an Lösungen für diese Probleme gearbeitet wird und sich Blockchains stetig weiterentwickeln werden.
Auf der rechtlichen Seite ergeben sich aus der dezentralen Netzwerkstruktur von Blockchains Fragen zum verantwortlichen Regelungsadressaten, an den beispielsweise Haftungsansprüche und Informationsauskunftsersuchen gerichtet werden können. Außerdem ist oftmals unklar, welcher Rechtsraum bei grenzüberschreitenden Netzwerken anzuwenden ist. Eine grundlegende Eigenschaft von Blockchains ist zudem die irreversible Speicherung aller Transaktionen, was im Spannungsverhältnis zu eventuellen Rechten auf Löschung bestimmter Inhalte, wie etwa dem „Recht auf Vergessenwerden“ im Datenschutzrecht, stehen kann. Auch in anderen Bereichen ist die Kompatibilität von Blockchains mit der Datenschutzgrundverordnung noch zu klären.
Wie geht es weiter?
In den spannenden Diskussionen wurde eine Reihe von Bereichen identifiziert, in denen sich die Blockchain-Community ein stärkeres Engagement der Wirtschaftspolitik wünscht. Dies betrifft unter anderem das Setzen einiger grundsätzlicher Standards, zum Beispiel mit Blick auf Sicherheitsanforderungen, die Definition von Formvorschriften oder um die Interoperabilität von Blockchains zu verbessern. Um Blockchains für rechtssichere digitale Identitäten verwenden zu können, bedürfe es ebenfalls der politischen Unterstützung für den notwendigen Ordnungsrahmen. Zudem sollte die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und den Einsatz von Blockchains in ihrem Einflussbereich umsetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den begonnenen Dialog mit Beteiligten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik fortsetzen, um das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einer umfassenden Blockchain-Strategie der Bundesregierung weiter voranzutreiben.
Kontakt: André Eid
Referat: Wirtschaftspolitische Analysen
[1] Eine ausführliche Darstellung der Blockchain-Technologie und ihrer Funktionsweise findet sich in der Schlaglichter-Ausgabe von Oktober 2016.
Nachhaltigkeit hat viele Facetten: Nachhaltigkeitswoche 2018
In jedem Jahr – so auch 2018 – findet vom 30. Mai bis 5. Juni die Europäische Nachhaltigkeitswoche statt, um den vielen Initiativen auf nationaler wie europäischer Ebene Aufmerksamkeit zu verschaffen. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist das eine gute Gelegenheit, auf seine vielfältigen Aktivitäten, die Nachhaltigkeit befördern, hinzuweisen.
Denn Nachhaltigkeit bedeutet eben nicht nur, die Umwelt zu schützen und somit für nachfolgende Generationen zu bewahren. Hier leistet das BMWi mit seinen Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz einen wesentlichen Beitrag.
Nachhaltigkeit hat viel mehr Facetten. Es geht generell darum, die Welt für künftige Generationen lebenswert zu erhalten, und dazu gehören eine gesunde wirtschaftliche Basis, ein gutes soziales Umfeld und die Bewahrung der ökologischen Grundlagen.
Immerhin umfasst die von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 insgesamt 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs), die mit der – von der Bundesregierung 2017 beschlossenen – Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen und in einer BMWi-Nachhaltigkeitsstrategie weiter konkretisiert wurden.
Zu den für das BMWi besonders relevanten Nachhaltigkeitszielen gehört – neben dem Ziel, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle zu sichern (SDG 7) – ein inklusives Wirtschaftswachstum mit produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle (SDG 8), der Aufbau belastbarer Infrastruktur und die Unterstützung zukunftsträchtiger Innovationen (SDG 9), die Verringerung von Ungleichheit in und zwischen Ländern (SDG 10), die Einführung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) und die Intensivierung globaler Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung (SDG 17).
Nachhaltigkeit spielt somit bei ganz unterschiedlichen Themen, mit denen sich das BMWi beschäftigt, eine wichtige Rolle: Beispielsweise bei der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im Vergaberecht, bei der Entwicklung der Finanzmärkte hin zu Sustainable Finance, bei Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs, bei der Förderung von Ressourceneffizienz durch Leichtbau, bei den Programmen zur Förderung von Innovationen, bei der Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Regelungen zur beruflichen Aus- und Fortbildung, aber auch in vielen anderen Bereichen.
Da Akteure aus der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Umsetzung der Agenda 2030 eine zentrale Rolle spielen, hat das BMWi ein Stakeholder-Roundtable eingerichtet und dazu neben unternehmensnahen Verbänden auch Gewerkschaften, ausgewählte Umweltverbände und wissenschaftliche Institute eingeladen. Ein erstes Stakeholder-Roundtable fand im November 2017 statt, ein weiteres Treffen ist im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche geplant. Grundlegende Informationen und die BMWi-Nachhaltigkeitsstrategie sind auf der Themenseite „Nachhaltigkeit“ zu finden.
Kontakt: Stefan Liebenberg
Geschäftsstelle Ressortkoordination Nachhaltigkeit
70 Jahre Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi
Der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi war das erste unabhängige Gremium wissenschaftlicher Politikberatung im Nachkriegsdeutschland. In diesem Jahr feiert der Beirat den 70. Jahrestag seiner Gründung. Im Rahmen einer Festveranstaltung im BMWi mit hochrangigen Teilnehmern aus Wissenschaft und Politik wurden auch wichtige Zukunftsfragen für Deutschland und Europa diskutiert
Der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi besteht in diesem Jahr seit 70 Jahren. Anlässlich der Jubiläums-Feierlichkeiten am 26. April 2018 im BMWi gratulierte Bundesminister Altmaier dem Beirat: „Am Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft hat der Wissenschaftliche Beirat mit seinen fundierten Beiträgen einen wichtigen Anteil. Die Unabhängigkeit wissenschaftlicher Beratung des Beirats und anderer Institutionen ist ein hohes Gut, das den wirtschaftspolitischen Diskurs für einen Wettbewerb der Ideen eröffnet. Ich danke dem Beirat und freue mich auf eine enge Zusammenarbeit bei unser aller Aufgabe, der Sozialen Marktwirtschaft eine Renaissance zu ermöglichen und sie zu einem weltweiten Erfolgsschlager made in Germany zu machen.“
Jubiläumsfeier thematisiert Weichenstellungen in Deutschland und Europa
Im Rahmen der Jubiläumsfeier diskutierten Mitglieder des Beirats aktuelle wirtschaftspolitische Fragen mit Vertreterinnen und Vertretern unter anderem des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Deutschen Bundesbank und des BMWi. So beschäftigte sich ein erstes Panel mit zentralen Herausforderungen für Deutschland. Prof. Dr. Christoph Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrats, Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D., Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin, und Dr. Philipp Steinberg, Abteilungsleiter im BMWi, tauschten sich unter anderem zur voranschreitenden Digitalisierung sowie zu Fragen tatsächlicher und wahrgenommener Ungleichheit aus – im Fokus stand hier die Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft.
In einem zweiten Panel diskutierte Oliver Wittke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, wichtige Weichenstellungen in Europa mit Prof. Dr. Claudia Buch, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, und Prof. Dr. h.c. mult. Martin Hellwig, Ph.D., vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern. Dabei reichte das Themenspektrum von der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion über die Gestaltung des Brexit bis hin zur europäischen Reaktion auf aktuelle handelsprotektionistische Tendenzen.
Die Jubiläumsfeier des Beirats ermöglichte nicht zuletzt einen Ideenaustausch über die Landesgrenzen hinaus. So nahmen an den Feierlichkeiten im BMWi auch Mitglieder des französischen Conseil d’analyse économique teil, die im Rahmen eines „Beiratscafés“ über die französische Perspektive auf Europa informierten.
Erstes unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung
Aufgabe des Beirates ist es, den Bundesminister für Wirtschaft und Energie unabhängig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik in wissenschaftlich fundierter Weise zu beraten. Der Beirat setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, die auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften als Hochschullehrende tätig sind. Der Beirat bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst und teilt die Ergebnisse seiner Beratungen in Form gutachterlicher Äußerungen mit, bei aktuellen Anlässen auch in Form von Briefen.
Der Beirat war das erste unabhängige Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung im Nachkriegsdeutschland. Er wurde am 23. Januar 1948 auf Einladung der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, dem Vorläufer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in Königstein/Taunus formell konstituiert. Zu den Gründungsmitgliedern zählten insbesondere die Professoren Franz Böhm, Walter Eucken, Alfred Müller-Armack, Oswald von Nell-Breuning, Erich Preiser und Karl Schiller.
Der Beirat hat sich einen herausragenden Ruf erworben und begleitet die deutsche Wirtschaftspolitik auch aktuell eng mit seinen Stellungnahmen und Impulsen. Zuletzt hat er insbesondere Debattenbeiträge zu Themen wie dem Brexit und Reformen in Europa, aber auch zur Digitalisierung, zu Finanzmarktfragen und zur Energie- und Klimapolitik geleistet. Dabei stehen neben konkreten aktuellen Anlässen immer wieder auch Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik, ordnungspolitische Aspekte und eine langfristige Perspektive im Vordergrund.
Weitere Informationen zum Wissenschaftlichen Beirat beim BMWi, seinen Mitgliedern und seinen Stellungnahmen finden Sie hier.
Kontakt: Dr. Kenan Šehović
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Mai 2018 | |
07.05. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (März) |
08.05. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (März) |
15.05. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
22.05. | Rat für Auswärtige Beziehungen – Handel (vormittags) |
24.-25.05. | Eurogruppe/ECOFIN |
28.-29.05. | WBF-Rat |
Ende Mai | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Juni 2018 | |
07.06. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (April) |
08.06. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (April) |
08.06. | TK-Rat |
11.06. | Energieministerrat |
13.06. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
21.-22.06. | Eurogruppe/ECOFIN |
28.-29.06. | Europäischer Rat |
Ende Juni | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Juli 2018 | |
05.07. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai) |
06.07. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai) |
13.07. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
13.-14.07. | Eurogruppe/ECOFIN |
16.07. | Informeller WBF-Rat (Wien) |
Ende Juli | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Der gesetzliche Kündigungsschutz …
ist in einzelnen Ländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Während es in den USA vergleichsweise einfach für Arbeitgeber ist, ihren Arbeitnehmern zu kündigen, sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Entlassung von Arbeitnehmern in Italien sehr restriktiv. Der deutsche Kündigungsschutz ist dadurch gekennzeichnet, dass er sich für befristete und unbefristete Verträge deutlich unterscheidet: In keinem Industrieland genießen Festangestellte mit unbefristetem Vertrag einen so hohen Kündigungsschutz wie in Deutschland. Im Gegensatz dazu liegt Deutschland beim Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Zeitarbeiter unter dem OECD-Durchschnitt.