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Die Deutsche Wirtschaft befindet sich in der Rezession. Verbindliche Grundlage der aktuellen Steuerschätzung ist die Frühjahrsprojektion 2020 der Bundesregierung. Demnach stürzt die Corona-Pandemie die deutsche Wirtschaft in die schwerste Rezession seit dem Bestehen der Bundesrepublik. Für das laufende Jahr wird ein Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % erwartet. Im kommenden Jahr dürfte es zu dann zu einer deutlichen Erholung der Wirtschaftsleistung um preisbereinigt 5,2 % kommen. In der mittleren Frist – zwischen den Jahren 2022 und 2024 – wird das Bruttoinlandsprodukt mit real knapp 1,5 % pro Jahr expandieren. Für die Schätzung der Steuereinnahmen ist vor allem das nominale Bruttoinlandsprodukt ausschlaggebend. Hierfür werden Veränderungsraten von -4,7 % für das Jahr 2020, +6,8 % für das Jahr 2021 sowie von je +3,0 % für die Jahre 2022 bis 2024 erwartet.
Besonders relevant für die Steuerschätzung ist die Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter sowie der Unternehmens- und Vermögenseinkommen, auf deren Basis gewinnabhängige Steuern geschätzt werden. Beide Größen wurden im Rahmen der Frühjahrsprojektion für das laufende Jahr deutlich abwärtsrevidiert, wobei die Unternehmens- und Vermögenseinkommen mit einem erwarteten Rückgang von 21,1 % im laufenden Jahr besonders betroffen sind. Demgegenüber sinkt die Lohnsumme lediglich um 1,4 %.
Derzeit sind die Unsicherheiten über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung besonders hoch. Entsprechend schwierig ist die Quantifizierung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der Steuereinnahmen. Um diesen Unwägbarkeiten Rechnung zu tragen, wird die Bundesregierung Anfang September erneut eine Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorlegen, auf deren Grundlage eine Interims-Steuerschätzung vorgenommen wird.
Überblick über die wichtigsten Ergebnisse
Die Rezession spiegelt sich auch in den Erwartungen bezüglich der Steuereinnahmen wider: Kurzarbeit, Konsumzurückhaltung sowie Umsatz- und Gewinnrückgänge bei den Unternehmen führen zu erheblichen Mindereinnahmen. Nach den Ergebnissen des 157. Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ können Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2020 mit Einnahmen in Höhe von 717,8 Mrd. Euro rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 10,2 %, womit die Steuereinnahmen erstmals seit der Finanzkrise im Jahr 2009 sinken dürften.
Mit dieser Einschätzung liegt die Entwicklung der Einnahmen im laufenden Jahr unter dem Wachstum des nominalen BIP. Ein Grund dafür ist auch die Entlastung von Unternehmen, die Coronabedingt von untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen Gebrauch machen können, um ihre Liquidität zu sichern (z. B. Steuerstundungen, Verlustrechnungen etc.).
Ein Blick auf die unterschiedlichen Steuerarten zeigt, dass sich alle aufkommensstarken Einzelsteuern stark rückläufig entwickeln (siehe Abbildung 1). Der Einbruch der Gewinne führt zu einem deutlichen Rückgang der Entwicklung bei den gewinnabhängigen Steuern (veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer), Rückgänge im privaten Konsum belasten die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz. Die erwarteten Rückgänge bei der Lohnsteuer (als Teil der Einkommensteuer) sind dabei im Vergleich eher moderat.
Für die Jahre 2021 bis 2024 wird ausgehend von einem niedrigen Niveau wieder mit steigenden Einnahmen gerechnet. Im Jahr 2021 dürften die Steuereinnahmen im Zuge der erwarteten Erholung der Wirtschaft um 10,4 % steigen. Für die darauffolgenden Jahre 2022-2024 wird dann von Zuwächsen von 3,0 %, 4,3 % und 3,8 % ausgegangen.
Angesichts der Corona-Pandemie haben sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der aktuellen Einschätzung der Frühjahrsprojektion im Vergleich zur Herbstprojektion dramatisch verschlechtert.
Entsprechend wurden die Einnahmeerwartungen der Gebietskörperschaften im Vergleich zur letzten Steuerschätzung im Oktober deutlich nach unten korrigiert: Insgesamt wird für den gesamten Schätzzeitraum mit Mindereinnahmen von kumuliert knapp 316 Mrd. Euro gerechnet. Davon entfallen 98,6 Mrd. Euro auf das laufende Jahr und 52,7 Mrd. Euro auf das Jahr 2021.
Neben dem Revisionsbedarf durch die verschlechterte gesamtwirtschaftliche Entwicklung führen auch Steuerrechtsänderungen zu niedrigeren Einnahmeerwartungen. Durch Rechtsänderungen ergeben sich zusammengenommen Mindereinnahmen in Höhe von rund 54,4 Mrd. Euro im gesamten Zeitraum, insbesondere auf Grund der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags, der in der aktuellen Schätzung erstmals berücksichtigt wurde. Die Mindereinnahmen durch Steuerrechtsänderungen werden ausschließlich vom Bund getragen; Länder und Gemeinden werden sogar entlastet.
Mit Blick auf die Konsequenzen für die Haushaltsplanung von Bund, Ländern und Gemeinden überzeichnet der Vergleich der Steuerschätzungen von Mai 2020 und Oktober 2019 den Eindruck reduzierter Einnahmeerwartungen allerdings etwas. Denn Grundlage für den Anfang März verabschiedeten Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 ist nicht das Ergebnis der Steuerschätzung vom Oktober, sondern eine aktualisierte Einschätzung der Einnahmeentwicklung vom Januar 2020, die wiederum auf der Jahresprojektion der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht basiert. Im Vergleich dazu fallen die Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden etwas niedriger aus, vor allem, weil in der Januar-Schätzung bereits die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags berücksichtigt wurde.
Kontakt:
Dr. Charlotte Senftleben & Dr. Till Strohsal
Referat: Beobachtung, Analyse und Projektionen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schlaglichter@bmwk.bund.de