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Ob Brücken, Schulen oder Energie- und Kommunikationsnetze: Eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. Der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi hat am 23. Juli 2020 ein Gutachten veröffentlicht, in dem er eine Bestandsaufnahme zentraler Infrastrukturbereiche in Deutschland vornimmt und auf dieser Grundlage Politikempfehlungen ausspricht. Die Kerndiagnose: In den letzten Jahren sei in Deutschland erheblich zu wenig in öffentliche Infrastruktur investiert worden. Dadurch habe sich die bestehende Infrastruktur deutlich verschlechtert, auch wenn sie im internationalen Vergleich immer noch gut dastehe. Mit Blick auf die Zukunft seien große Anstrengungen insbesondere beim Ausbau der Strom- und Gasnetze und der digitalen Infrastruktur notwendig. Im Gesundheitswesen seien ferner Investitionen in Laborkapazitäten, Arzneimittelvorräte und Schutzausrüstungen erforderlich, um gegen zukünftige Pandemien und andere Katastrophen gerüstet zu sein.
… Schuld ist aber nicht die Schuldenbremse
Als Grund für die unzureichende öffentliche Investitionstätigkeit sieht der Beirat nicht die Schuldenbremse, sondern die Begünstigung von Konsumausgaben im politischen Prozess. Hinzu kämen Fehlanreize in Governance-Strukturen, etwa bei den Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen oder dem Bund und der Deutschen Bahn AG. Schließlich bedrohe auch die COVID-19-Pandemie die öffentliche Investitionstätigkeit, da mittelfristig eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf Kosten der Investitionsausgaben erfolgen könnte.
Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme diskutiert das Gutachten Reformansätze, um Investitionen in öffentliche Infrastruktur zu erhöhen und zu verstetigen. Dabei werden sowohl eine Stärkung der öffentlichen Investitionen durch eine „Goldene Regel“, die eine Schuldenfinanzierung von Nettoinvestitionen zuließe, als auch die Verpflichtung zu einem Mindestinvestitionsniveau kritisch gesehen. Stattdessen schlägt der Beirat vor, dass Bund und Länder Investitionsfördergesellschaften einrichten, deren Finanzierung langfristig garantiert wird. Durch bindende Ansprüche auf gleichbleibende Mittelzuweisungen über einen Zeitraum von fünf oder mehr Jahren erhielten die zu Fördernden (etwa die Kommunen) ebenso wie die Anbieter der benötigten Leistungen (etwa die Bauwirtschaft) Planungssicherheit.
Darüber hinaus empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat, der Bund solle Kommunen weiter bei Sozialausgaben entlasten und gemeinsam mit den Ländern die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Verschlechterung der Haushaltslage von Gemeinden kompensieren. Der Beirat begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Bund beabsichtigte Erhöhung der Erstattung für die Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende an die Kommunen. Länderseitige Programme zur Sanierung der kommunalen Finanzen sollten fortgeführt oder eingeführt werden, um einen Abbau übermäßiger kommunaler Kassenkredite zu erreichen.
Governance und Infrastrukturplanung verbessern
Um Investitionen in Infrastruktur zu stärken, spricht sich der Wissenschaftliche Beirat auch dafür aus, investitionshemmende politische und rechtliche Entscheidungsstrukturen zu korrigieren. So solle etwa im Bahnbereich der Fehlanreiz beseitigt werden, der sich aus der institutionellen Trennung von Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionen ergebe. Ein weiteres Problem sei, dass Infrastrukturvorhaben häufig am Widerstand der lokal vom Ausbau Betroffenen scheitern. Der große Spielraum, den die Verfahrensregeln den Betroffenen gäben, spiele hierbei eine wichtige Rolle. Daher könne eine Verringerung der Mehrstufigkeit des Rechtsschutzes, ggf. in Verbindung mit der Kompensation von Betroffenen, zu einer Beschleunigung des Infrastrukturausbaus beitragen.
Um infrastrukturelle Defizite frühzeitig aufzuzeigen, empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat schließlich einen Bericht zu Qualität und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, eine langfristige Investitionsbedarfsanalyse sowie eine integrierte Infrastrukturplanung für die Bereiche Strom, Gas und Wasserstoff. Schließlich sollen zum Ausbau der Energienetze Investitionen in Flexibilisierungsoptionen zur Behebung von Netzengpässen (z.B. in Speicher) bei der Berechnung von Netzentgelten besser anrechenbar sein.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist unabhängig und wählt seine Themen frei.