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Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung eingeleitet. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen und den Primärenergieverbrauch in Deutschland erheblich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auch im Wärme- und Kältesektor deutlich zu erhöhen. Als langfristiges Ziel wird bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität verfolgt.
Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich. Durch Öl- und Gasheizungen in Gebäuden werden rund 14 % der deutschen Treibhausgasemissionen verursacht. Inklusive Strom und Fernwärme steigt der Anteil sogar auf 25 %. Das nationale Klima- schutzgesetz legt für den Gebäudesektor fest, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf 70 Mio. t CO2 reduziert werden müssen. Dies bedeutet eine Minderung um 67 % gegenüber den 210 Mio. t CO2 im Jahr 1990.
Mit den bisherigen Maßnahmen konnten im Gebäudebereich bereits deutliche Fortschritte beim Klimaschutz und der Gesamtenergieeffizienz erzielt werden. Letztere ist seit 2008 mehr als ein Viertel gestiegen. Die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich wurden seit 1990 um über 40 % gesenkt. Und nicht zuletzt ist der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte mit über 14 % auf Zielkurs 2020.
In Kürze
Die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich wurden seit 1990 um über 40 % gesenkt.
Gesamtstrategie für den nationalen Gebäudebestand
Trotz der bisherigen Erfolge sind im Gebäudebereich weitere Anstrengungen erforderlich. Deshalb hat die Bundesregierung im Juni 2020 die Langfristige Renovierungsstrategie für den nationalen Gebäudebereich beschlossen. Die Strategie legt einen Fahrplan mit Maßnahmen und Indikatoren zur Erreichung der langfristigen Klimaziele fest und zeigt Wege und Anreize zur energetischen Sanierung des nationalen Gebäudebestandes auf. Die Strategie ist damit ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu steigern. Sie ist die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die jeden EU-Mitgliedstaat verpflichtet, der EU-Kommission eine nationale Renovierungsstrategie zu übermitteln. Die Strategien der Mitgliedstaaten sind Grundlage einer von der EU-Kommission für Herbst 2020 angekündigten Renovierungswelle.
Indikative Meilensteine für den Gebäudesektor
Um im Gebäudebereich die Fortschritte bei der Erreichung der langfristigen Klimaziele zu messen, wird der Indikator „Gesamtenergieeffizienz“ herangezogen. Ein indikativer Meilenstein ist hier der Anteil des Primärenergieverbrauchs, der nicht aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, diesen nicht-erneuerbaren Primärenergieverbrauch im Gebäudebestand bis zum Jahr 2030 auf 2.000 PJ (556 TWh) zu senken. Dies entspricht einer Reduzierung um mehr als die Hälfte (rund 55 %) gegenüber 2008 und ist kongruent mit dem 70 Mio. t CO2-Emissionsziel aus dem nationalen Klimaschutzgesetz. Der betrachtete Gebäudebestand umfasst Wohngebäude und Gebäude des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistung (GHD) sowie der Industrie.
Die Beiträge der einzelnen Sektoren zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland für die Jahre nach 2030 sind noch nicht festgelegt. Deutschland wird die indikativen Meilensteine für die Gesamtenergieeffizienz für die Jahre 2040 und 2050 dann festlegen, wenn die erforderlichen Beschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene erfolgt sind. Des Weiteren sieht die Strategie vor, dass Deutschland weitere Indikatoren prüft, die sich z. B. perspektivisch aus der Verstetigung der Gebäudedatenbasis, Ansätzen zur Klassifizierung von Energieausweisen sowie dem Heizungslabel ergeben.
Energieeffizienz, erneuerbare Energien und dekarbonisierte Energieträger
Die Langfristige Renovierungsstrategie zeigt auf, dass für eine deutliche Senkung des nicht-erneuer- baren Primärenergieverbrauchs im Gebäudebereich der Energiebedarf für Wärme und Kälte durch Effizienzmaßnahmen stärker reduziert und gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien an der Deckung des verbleibenden Bedarfs erheblich gesteigert werden muss. Dabei wird im Gebäudebereich der Grundsatz „Efficiency First“ verfolgt. Maßnahmen wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle, der Einbau effizienter Fenster oder der Einsatz hocheffizienter Anlagentechnik für Heizung ermöglichen umfassende Effizienzsteigerungen. Weitere Potenziale lassen sich durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die Nutzung von Wärmequellen (z. B. Umwelt-, Umgebungs-, Ab- und Abwasserwärme) und auch durch die Digitalisierung von Gebäuden heben. Langfristig können auch innovative Technologien, wie z. B. der Einsatz von Wasserstoff in Teilen des Wärmemarkts, zu mehr Energieeffizienz beitragen.
Neben dem Fahrplan bietet die Langfristige Renovierungsstrategie einen Überblick über den nationalen Gebäudebestand und über bestehende Maßnahmen für energetische Sanierungen in privaten und öffentlichen Gebäuden. Auch zeigt die Strategie Mechanismen zur Mobilisierung von Investitionen im Gebäudebereich auf.
Die Bundesregierung treibt die Energiewende im Gebäudesektor mit einem breit gefächerten Maßnahmen-Mix aus Fördern, Fordern und Informieren voran. Zuletzt hat sie Ende 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das einen ausführlichen Arbeitsplan enthält – auch für den Gebäudebereich. Sehr hohe Antragszahlen verzeichnen vor allem die Anfang 2020 verbesserten Gebäudeförderprogramme und die darin integrierte Öl Austauschprämie. Einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Gebäudesektor werden zudem das gerade beschlossene Gebäudeenergiegesetz und die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung leisten. Auch von der neuen steuerlichen Abschreibung von Gebäudesanierungen verspricht sich die Bundesregierung einen starken Impuls.
Die Langfristige Renovierungsstrategie bedarf mit Blick auf das Jahr 2050 einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Fortschreibung der Strategie ist bis zum 30. Juni 2024 geplant.
Kontakt:
Dr. Kai Priesack
Referat: Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudesektor schlaglichter@bmwi.bund.de