Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, soll die Pflicht zum erneuerbaren Heizen mit passenden Fördermaßnahmen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) begleitet werden und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es, sicherzustellen, dass die Kosten einer Wärmepumpe insbesondere auch von einkommensschwachen Haushalten und Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen getragen werden können. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird so durch eine Kombination aus Förderung der Heizung und vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen unter dem Strich nicht teurer werden als mit fossilen Verbrennungsheizungen. Im Gegenteil: Während ab 2027 durch den neuen EU-Emissionshandel die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas kontinuierlich steigen, werden die Kosten für Wärmepumpen (bezogen auf die Lebensdauer) und andere klimafreundliche Lösungen gegenüber fossilen Energien in den kommenden Jahren durch den Markthochlauf dieser Technologien sinken. Gerade für die nächsten Jahre ist es jedoch zentral, diesen Weg über die BEG-Förderung zu begleiten.

Kluge und bürokratiearme Förderanreize sind dabei wichtig. Das lässt sich am besten durch eine intensivierte steuerliche Förderung für das, was nachweislich CO2 spart und das Klima schützt, erreichen. Bereits heute ist im Einkommenssteuergesetz (§35c EStG) verankert, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, wie der Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden können. Dieser Ansatz ist bislang auf selbstnutzende Eigentümer begrenzt. Aus Sicht des BMWK sollte er im Rahmen der Diskussionen zur Sonder-AfA auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden.

  • a. Förderung des Einbaus von neuen modernen Heizsystemen oder Fernwärmeanschluss

Der Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz soll grundsätzlich weiterhin bezuschusst werden, um die Differenz zur günstigeren Gasheizung zu verringern.

  • b. Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zur Verringerung des Heizbedarfs

Auch energetische Sanierungen zur Verringerung des Heizenergiebedarfs werden weiterhin gefördert, sowohl als Einzelmaßnahme wie auch als systemische Sanierung zum Effizienzhaus. So gibt es aktuell bereits Förderung von Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke, der Fenstertausch oder Dacherneuerung. Diese Förderung soll es auch weiterhin geben.
Die bereits in Kraft getretenen Boni für energetisch wenig effiziente Gebäude (der sogenannte Worst-Performing-Buildung-Bonus) und für die serielle Sanierung sollen helfen, insbesondere Mehrfamilienhäuser auf einen besseren energetischen Stand zu bringen. Davon profitieren v.a. Haushalte mit geringem Einkommen, die statistisch gesehen oft in unsanierten Häusern wohnen und deren Heizkosten durch die Sanierung deutlich sinken.

  • c. Neue Miet- und Contractingmodelle für die Übergangsphase

Darüber hinaus gibt es am Markt bereits Angebote für Liefer-/Leasing-/Miet- und Pachtmodelle für Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien. Gerade im Markt der Wärmepumpen nimmt die Zahl solcher Angebote von etablierten und neuen Akteuren zu. Diese liefern beispielsweise die Wärmepumpen, bauen sie in die Gebäude ein und warten und betreiben die Anlagen besonders effizient und systemdienlich. Der Gebäudeeigentümer zahlt im Gegenzug dafür eine monatliche Rate über die vereinbarte Vertragslaufzeit. In diesen Fällen müssen die Gebäudeeigentümer nicht die Investitionskosten vorab bezahlen und sich auch nicht um den Betrieb der Heizung kümmern.

Solche Marktangebote dürfte für eine Vielzahl von Gebäudeeigentümer aus finanziellen wie aus Service-Gründen attraktiv sein.