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Klare Investitionsanreize und pragmatischer Übergang mit Ausnahmen und Übergangsfristen
Gemeinsamer Entwurf von BMWK und BMWSB eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien.
Einleitung
Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Regierungskoalition im März 2022 beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise wurde mit diesem Beschluss eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024.
Den Beschluss des Koalitionsausschusses haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun unter gemeinsamerFederführung umgesetzt und den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Es regelt den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Machbarkeit und soziale Flankierung stehen dabei im Fokus. So setzt das Gesetz klare Investitionsanreizeund gewährleistet einen pragmatischen Übergang. Der gemeinsame Entwurf der beiden Ministerien wird in der Regierung beraten.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick
Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.
3 Fragen: Heizen mit Erneuerbaren
Zweck des Gesetzes
Das Gesetz soll erstens einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie (v.a. Erdgas und Öl) und zum Klimaschutz leisten.
Angesichts vergleichsweise langer Investitionszyklen bei Heizungsanlagen muss ein Neustart im Gebäudebereich jetzt beginnen, wenn wir die Klimaziele 2045 erreichen wollen. Der Gesetzentwurf ist damit zentraler Baustein, um die Wärmewende im Gebäudesektor zu beschleunigen und so die vorgegebenen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor zu erreichen.
Zweitens stärkt der Gesetzentwurf die Resilienz unserer Wärmeversorgung.
Das ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehende Energiekrise umso dringlicher geworden; das Jahr 2022 hat uns vor Augen geführt, wie verletzlich Gesellschaft und Volkswirtschaft durch die hohe Abhängigkeit vom Erdgas und Erdöl sind. Durch den schrittweisen Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung können bestehende Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten verringert werden. Der Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren ist also wesentlich für Energiesouveränität und eine stabile Wärmeversorgung.
Drittens soll der Gesetzentwurf klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen, um künftige Fehlinvestitionen zu verhindern.
Mit dem Gesetz wird ein klarer Rahmen gesteckt, der der Branche Planungssicherheit gibt. Es ist damit der Startschuss gegeben, um auch im Massenmarkt in erneuerbare Wärme zu investieren. Vor dem Hintergrund hoher Ausgaben für den Import fossiler Brennstoffe bedeutet der Umstieg auf erneuerbares Heizen auch mehr heimische Wertschöpfung und Innovation in Heizungsindustrie und Handwerk.
Wie wird in Deutschland derzeit noch geheizt? Ein paar Zahlen:
Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage wird aktuell noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im Gebäudewärmebereich. Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils nicht einmal 3 Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen auf Feuerungsanalgen für feste Brennstoffe, wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 sogar 70 Prozent.
Die hohe Zahl der jedes Jahr immer noch neu eingebauten fossilen Heizungen ist problematisch, wenn man sich die durchschnittliche Lebensdauer von Heizungsanlagen von 20 bis 30 Jahren vor Augen hält. Jede Heizung, die heute eingebaut wird, läuft potentiell noch im Jahr 2045.
Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland daher weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zeitnah reduzieren.
Überblick über die Maßnahmen in der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)