Die bisherige Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ermöglichte eine Öffnung nur für Solaranlagen. Um auch die Förderung für Windenergieanlagen an Land zu öffnen, wurde die Verordnung entsprechend novelliert. Stellungnahmen konnten bis zum 22. Mai 2017 elektronisch übersendet werden. Die Stellungnahmen sind bei Einverständnis des Absenders hier veröffentlicht.