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Bürgerinnen und Bürger fordern bei Vorhaben, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, zunehmend mehr Informationen und Beteiligung ein. Große Infrastrukturmaßnahmen, die für die Energiewende dringend erforderlich sind, lassen sich nur gemeinsam mit den Betroffenen realisieren. Ein inhaltlich und gesellschaftlich breit angelegter Austausch über den Netzausbau als wesentlichem Teil der Energiewende ist notwendig. Dafür bedarf es einer Dialogkultur, die alle Interessierten einbezieht, neutral und glaubwürdig fundiertes Wissen vermittelt und die verschiedenen Belange der Betroffenen berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert deshalb seit 2015 die Initiative „Bürgerdialog Stromnetz“. Sie organisiert Informations- und Dialogangebote vor Ort in den Regionen, die vom Netzausbau berührt werden. Im Fokus stehen dabei Orte mit besonders großem Informations- und Diskussionsbedarf. Mit fundierter Wissensvermittlung und einem breiten Dialog zu den grundsätzlichen Themen der Energiewende und des Netzausbaus ergänzt der Bürgerdialog Stromnetz dadurch die vorhabenbezogenen, formellen Beteiligungsverfahren und informellen Aktivitäten der Bundesnetzagentur sowie der Übertragungsnetzbetreiber.
Deutschlandweit stehen den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch anderen Zielgruppen – unter anderem Bildungseinrichtungen, Verbänden und kommunalen Mandatsträgern – wohnortnah zehn regionale Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Anliegen und Fragen rund um die Energiewende und den Netzausbau zur Verfügung. Auf Wunsch organisieren sie Informations- und Dialogveranstaltungen und gestalten altersgerecht Unterrichtsstunden oder Vorlesungen sowie Projekttage an Volkshochschulen, Berufs- und sonstigen Schulen sowie an Hochschulen. Zudem nimmt der Bürgerdialog Stromnetz an ausgewählten Veranstaltungen und Messen teil.
Die regionalen Ansprechpartnerinnen und -partner kennen die jeweiligen regionalen Bedürfnisse und Besonderheiten und nehmen besondere Rücksicht darauf. So stellt der Bürgerdialog Stromnetz sicher, dass dem lokalen Informations- und Diskussionsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger möglichst gut entsprochen wird. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass das lokale Wissen und der Input der ortskundigen Betroffenen in die Diskussionen um den Netzausbau einfließen können. Regionale Ansprechpartnerinnen und -partner gibt es derzeit für die Regionen Schleswig-Holstein und Nordniedersachsen, Hannover, Westniedersachsen, Südniedersachsen und Nordhessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Südhessen und Rheinland-Pfalz, Thüringen, Franken und in der Oberpfalz. Mit einem Dialogmobil ist der Bürgerdialog Stromnetz darüber hinaus direkt vor Ort präsent – bei regionalen Fachmessen, auf Stadtfesten, vor Bibliotheken oder Rathäusern.
Daneben bietet der Bürgerdialog Stromnetz vor Ort vielfältige Veranstaltungen an – von Bürgerinformationsveranstaltungen über moderierte Bürger-Themenmärkte bis hin zu Exkursionen zu Orten der Energiewende. So können sich die Menschen vor Ort über alle Fragen rund um die Energiewende und den Netzausbau informieren, ihre Sorgen und Nöte vortragen und gemeinsam miteinander sowie mit geladenen Experten diskutieren.
Die Internetplattform „Bürgerdialog Stromnetz“ stellt ein breites Informationsangebot in Form von Publikationen, Hintergrundartikeln und Video-Beiträgen zu allen wichtigen Themen der Energiewende und des Netzausbaus bereit. Zudem finden Bürgerinnen und Bürger die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartnerinnen und -partner sowie Informationen über sämtliche Aktivitäten des Bürgerdialogs. Ein Online-Bürgerbüro und eine Bürgerhotline beantworten von Bürgerinnen und Bürgern aufgeworfene Fragen schnell und kompetent. Darüber hinaus leistet der Bürgerdialog Presse- und Medienarbeit und ist auf Twitter und Instagram präsent.
Beteiligung bei der Netzentwicklungsplanung
Das Verfahren für den Ausbau des Stromnetzes besteht aus fünf Schritten, die Beteiligungsmöglichkeiten für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bieten. Zu Beginn wird der Ausbaubedarf mit Hilfe von Szenariorahmen, einem Netzentwicklungsplan und einem Bundesbedarfsplan ermittelt. Anschließend werden die konkreten Leitungsverläufe für die einzelnen Vorhaben (im Bundesfachplanungs-/Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) geplant.
Netzausbaubedarf ermitteln und festlegen
Alle zwei Jahre erstellen die Übertragungsnetzbetreiber einen Netzentwicklungsplan. Grundlage dafür ist der sogenannte Szenariorahmen, der unter anderem folgende Fragen beantwortet: Wie viel Strom werden wir in den nächsten Jahren wo verbrauchen? Welche Rolle werden künftig konventionelle Kraftwerke und erneuerbare Energieträger spielen?
Auf Grundlage der bestätigten Vorhaben aus dem Netzentwicklungsplan wird der Bundesbedarfsplan erstellt, der festlegt, welche Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz energiewirtschaftlich notwendig und von vordinglichem Bedarf für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb sind. Die Bundesregierung ist verpflichtet, einen solchen Entwurf mindestens alle vier Jahre dem Bundesgesetzgeber zur Abstimmung vorzulegen. Der Bundesbedarfsplan enthält Anfangs- und Endpunkte der notwendigen Leitungen, aber keine konkreten Trassenverläufe.
Im Bedarfsermittlungsverfahren (d.h. bei der Erstellung des Szenariorahmens und des Netzentwicklungsplans) sind mehrere Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen, so dass jeder interessierte Bürger seine Stellungnahme abgeben kann. Konkrete Hinweise und Terminübersichten zur Beteiligung sind auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber und der BNetzA abrufbar. Dort werden auch Termine zu zahlreichen Veranstaltungen vor Ort veröffentlicht, bei denen sich Interessierte mit den Übertragungsnetzbetreibern und der BNetzA austauschen können.
Welche Themen sind relevant und können im Bedarfsermittlungsverfahren adressiert werden?
Szenariorahmen - Eingangsgrößen der Marktsimulation:
Entwicklung des Stromverbrauchs
Entwicklung regenerativer und konventioneller Erzeugung
CO2-Klimaschutzziele
Netzentwicklungsplan und Umweltbericht
Alternativen zu den Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber, die Netzoptimierung und Versorgungssicherheit gewährleisten
Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten (keine konkreten Trassenkorridore oder - verläufe)
Trassenkorridore bestimmen und konkrete Trassenverläufe festlegen
Mit dem Bundesbedarfsplangesetz werden die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen festgelegt, so dass im nächsten Schritt der Trassenkorridor – ein bis zu 1 km breiter Streifen, in dem letztlich die Leitungen verlaufen werden – festzulegen ist. Bei länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungsvorhaben entscheidet die BNetzA in der sogenannten Bundesfachplanung über den Trassenkorridor. Die Bundesfachplanung beginnt mit dem Antrag des Vorhabenträgers, für dessen Vorbereitung regelmäßig informelle öffentliche Termine der Vorhabenträger stattfinden. Sobald der Antrag des Vorhabenträgers bei der BNetzA vorliegt, beginnt das formelle Genehmigungsverfahren mit einer Antragskonferenz (bei größeren Vorhaben auch mehrere), bei der sich Bürgerinnen und Bürger einbringen können.
Um die Anforderungen an das Vorhaben möglichst früh zu klären, werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. So soll auch bestimmt werden, welche weiteren Unterlagen der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss. Diese Unterlagen werden anschließend veröffentlicht. Außerdem findet im Bundesfachplanungsverfahren ein verpflichtender Erörterungstermin statt, bei dem Stellungnahmen zusammen mit den Einwendern erörtert werden.
Abschließend entscheidet die BNetzA über den konkreten Trassenkorridor, der dann verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren ist. Im Planfeststellungsverfahren wird dann der exakte Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors bestimmt. Auch in diesem Verfahren können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen, beispielsweise bei der sogenannten Antragskonferenz und dem Erörterungstermin.
Am Ende des Verfahrens entscheidet die BNetzA durch einen Planfeststellungsbeschluss den genauen Trassenverlauf, der für Mensch und Umwelt am verträglichsten ist.
Welche Themen sind relevant und können adressiert werden?
Bundesfachplanungsverfahren
Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen
voraussichtliche Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt
Hinweise auf Naturschutz- oder Neubaugebiete, die der Vorhabenträger möglicherweise noch nicht in der Planung berücksichtigt hat
noch nicht relevant ist die Betroffenheit konkreter Grundstücke
Planfeststellungsverfahren
Fragen/Anregungen zum konkreten Vorhaben: Trassenverlauf, Bündelung, technische Ausführung (Freileitung, Erdkabel), Eingriffe in Natur und Landschaft
Einwendungen können nur betroffene Privatpersonen, Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen einreichen.
Einwendungen von Grundstückseigentümern bei unmittelbarer Betroffenheit
Einwände zur Höhe oder Ausführung konkreter Masten oder anderer Anlagen
Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber berichten über die Beteiligungsmöglichkeiten
Detaillierte Informationen zum Thema Netzausbau und Netzentwicklungsplanung sowie zu den aktuellen Planungs- und Baufortschritten der einzelnen Leitungsvorhaben haben die Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite www.netzentwicklungsplan.de sowie die Bundesnetzagentur auf der Internetseite www.netzausbau.de zusammengestellt. Zudem informieren die Übertragungsnetzbetreiber auf ihren Internetseiten über ihre jeweiligen Vorhaben (50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH, TransnetBW GmbH). Die Bundesnetzagentur berichtet außerdem vierteljährlich über den Fortschritt aller Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sowie über die Offshore-Anbindungsleitungen.
Beteiligung auf EU-Ebene
Als "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" kennzeichnen die EU-Mitgliedsstaaten Ausbauprojekte der Energieinfrastruktur, die Lücken in der europäischen Energienetzinfrastruktur schließen und das Stromnetz so aufrüsten, dass die zunehmenden Mengen an Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen aufgenommen werden können. Außerdem sollen diese Vorhaben europäischen Charakter haben, das heißt wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen sowie positive energiewirtschaftliche Auswirkungen auf mindestens zwei Mitgliedstaaten bringen. Die zweite EU-weite Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" wurde im November 2015 veröffentlicht. Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert, um neue Projekte aufzunehmen und veraltete Projekte zu streichen. Die nächste Aktualisierung findet im Laufe des Jahres 2017 statt.
Für die anstehende Aktualisierung der Liste wird die Europäische Kommission in allen Mitgliedsstaaten eine Konsultation zu potenziellen "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" im Bereich Strom- und Gasinfrastruktur gestartet. Sie richtete sich unter anderem an Behörden, Unternehmen, Industrieverbände, Gewerkschaften, Verbraucherorganisationen, Umweltverbände und weitere Interessenverbände.
Weiterführende Informationen
Externes Angebot -
Externes Angebot:Sollen Höchstspannungsstromleitungen als Freileitung oder als Erdkabel verlegt werden? (Youtube-Video der Bundesnetzagentur, 25. Mai 2015)