Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, wird oben rechts ein Schieberegler sichtbar. Diesen können Sie von nun an dazu verwenden, um die statistische Auswertung zu stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Wie funktioniert etracker? Ein Skript auf unserer Webseite löst eine http-Anfrage aus, die automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiterleitet. Hier wird zunächst Ihre IP-Adresse automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor.
Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten aussschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt.
Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de.
Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne nachteilige Folgen widerrufen können und möchten Ihnen volle Kontrolle über das Tracking auf unserer Webseite geben.
Ausführliche Informationene über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
"Der Emissionshandel auf EU-Ebene mit einem Mindestpreis von 60 Euro pro Tonne ist aus unserer Sicht auch ein zentrales Element für unser Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland schon bis 2030 zu vollenden. Daher gilt es, den Emissionshandel auch und gerade mit Blick auf die EU-Klimaziele nochmals deutlich zu stärken." - Dr. Patrick Graichen (Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Europäische Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben sich im November 2017 auf eine Reform des Europäischen Emissionshandels für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030) geeinigt. Die Bundesregierung konnte ihre zentralen Ziele bei der Reform durchsetzen: Die Preissignale sollen gestärkt werden, um Investitionsanreize für klimaneutrale Technologien zu setzen. Zudem sollen die energie- und emissionsintensiven Industrien weiterhin vor der Konkurrenz aus dem nicht vom Emissionshandel regulierten Ausland geschützt werden. Vom Emissionshandel werden sowohl industrielle als auch energiewirtschaftliche Produktionsprozesse erfasst.
Stärkung der Preissignale - Überschüsse im Emissionshandel werden abgebaut
Der Zertifikatspreis ist ein für die Wirtschaft wichtiger Indikator, da er langfristige europäische Emissionsminderungsziele in ein für Unternehmen relevantes Preissignal übersetzt. Auf diese Weise können Emissionen bei Unternehmensentscheidungen eine Rolle spielen. Zuletzt war der Emissionshandel aufgrund der hohen Überschüsse an Zertifikaten und der daraus resultierenden niedrigen Preise am Zertifikatemarkt in die Kritik geraten. Im Jahr 2016 betrug die Gesamtmenge der im Umlauf befindlichen Zertifikate ca. 1,7 Mrd. Mit der Reform werden die Preissignale deutlich gestärkt:
Die Gesamtmenge der in einem Jahr zur Verfügung stehenden Zertifikate im EU-Emissionshandel (das sogenannte „Cap“) wird ab 2021 jährlich um einen Linearen Reduktionsfaktor (LRF) von 2,2 Prozentpunkten gesenkt an Stelle von bisher 1,74 Prozentpunkten.
Ab 2019 werden jährlich 24 anstatt der ursprünglich vorgesehenen 12 Prozent der im Markt vorhandenen Überschüsse in die Marktstabilitätsreserve eingestellt, wenn die Überschüsse einen Schwellenwert von 833 Millionen Zertifikaten überschreiten.
Ab dem Jahr 2023 wird die Reserve auf ein Volumen begrenzt, das jeweils der Versteigerungsmenge des Vorjahres im EU-ETS entspricht. Die darüber hinaus gehende Menge in der Reserve wird gelöscht (voraussichtlich mehr als 2 Mrd. Zertifikate), wenn der bis dahin geplante Review zu keinem anderen Ergebnis kommt.
Bedeutung hat die Reform für den Kraftwerkssektor. Energieunternehmen müssen bereits seit 2013 – bis auf eine teilweise kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im Wärmebereich – für ihre bei der Energieerzeugung entstehenden Emissionen kostenpflichtig Zertifikate erwerben. Hier werden steigende Zertifikatepreise den wirtschaftlichen Druck auf die CO2-intensiven Kraftwerke erhöhen, deren Strom damit gegenüber CO2-ärmerer Stromerzeugung wie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Kraftwerken auf Erdgasbasis mittelfristig teurer wird.
Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber auch, bei zusätzlichen nationalen Maßnahmen zur Stilllegung von Stromkapazitäten freiwillig eine bestimmte Menge an Zertifikaten aus ihren Versteigerungsmengen zu löschen. Damit soll verhindert werden, dass die in einem Mitgliedsstaat nicht mehr benötigten Zertifikate in anderen Mitgliedstaaten zu höheren Emissionen führen. Man spricht auch vom sogenannten „Wasserbetteffekt“.
Zudem wurde mit der Reform entschieden, dass eine Förderung von kohlebasierten Projekten über den europäischen „Modernisierungsfonds“ weitestgehend ausgeschlossen wird. Der Modernisierungsfonds soll insbesondere osteuropäische Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme unterstützen.
Darüber hinaus hat das ETS auch für die nationalen Klimaziele im Energiebereich erhebliche Bedeutung. Auch wenn der Emissionshandel als EU-weites Instrument nicht darauf ausgerichtet ist, zielgerichtet in einzelnen Sektoren oder Ländern Emissionssenkungen zu bewirken (und damit die nationalen Klimaziele sicherzustellen) und auch den grenzübergreifenden Handel von Emissionsrechten ermöglicht, können mit dem CO2-Preis zentrale Preisanreize für derartige Emissionsminderungen geschaffen und damit die Erreichung der nationalen Klimaziele unterstützt werden.
Carbon Leakage und Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie
Mit dem Klimaschutzübereinkommen von Paris wurde zwar ein wichtiger Schritt zur weltweiten Koordinierung der Klimaschutzanstrengungen gemacht, aber global noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Industrieproduktion geschaffen. Auf europäischer Ebene bleiben damit effektive Regelungen erforderlich, um eine Abwanderung von Industrieproduktion oder vorgelagerten Anlageinvestitionen in das nicht vom Emissionshandel regulierte Ausland (sogenanntes Carbon Leakage) zu verhindern.
Mit der Reform des Emissionshandels erhält die europäische Industrie auch weiterhin kostenlose Zertifikate nach EU-weit einheitlichen, auf Effizienzbenchmarks beruhenden Zuteilungsregeln, um die Kosten für den Zukauf von Zertifikaten zur Abdeckung der eigenen CO2-Emissionen (direkte CO2-Kosten) zu verringern. Darüber hinaus erhalten stromintensive Unternehmen in Deutschland eine Strompreiskompensation als Ausgleich für die emissionshandelsbedingt erhöhten Stromkosten (indirekte CO2-Kosten).