Die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign) realisiert im Geräte- und Produktbereich Einsparpotenziale bei Energie- und Ressourcenverbrauch und stärkt den Markt für effiziente und umweltfreundliche Produkte. Damit leistet Ökodesign einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der europäischen Klimaschutzziele und setzt gleichzeitig Impulse für innovative zukunftsfähige Technologien. Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher durch effizientere Produkte Energie und Geld sparen und Unternehmen durch den effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen kostengünstiger produzieren.

Der Großteil der von Produkten ausgehenden Umweltwirkungen wird bereits durch die Produktgestaltung vorherbestimmt. Hier setzt die Europäische Kommission an und legt unter Beteiligung der Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Ökodesign-Richtlinie (PDF, 1 MB) in produktspezifischen Durchführungsverordnungen verbindliche Mindestanforderungen an das umweltgerechte Design einzelner Produktgruppen fest. Derzeit sind für 29 Produktgruppen solche Verordnungen in Kraft. Allein durch die im Jahr 2019 verabschiedeten neuen Ökodesign- und Energielabel-Maßnahmen können bis 2030 europaweit jährlich zusätzlich 167 Terawattstunden an Energie eingespart werden.

Die Bundesregierung (federführend das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) beteiligt sich intensiv am Verfahren zum Erlass der Durchführungsverordnungen und setzt dabei auf eine enge Abstimmung mit Industrie-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie den Bundesländern.

Die Überprüfung der Ökodesign-Konformität von Produkten obliegt in Deutschland den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Die notwendigen Befugnisse sind durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung geregelt. Diese Rechtsvorschriften setzen die Ökodesign-Richtlinie in deutsches Recht um.

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