Die Erdgasversorgungslage in Deutschland ist zwar in hohem Maße sicher und zuverlässig. Dies betrifft insbesondere die Versorgung der privaten Haushaltskunden, die nach EU- und nationalem Recht einen besonderen Schutz genießen. Allerdings kann - wie in jedem anderen Energiebereich - nicht völlig ausgeschlossen werden, dass im Falle einer massiven Verschlechterung der Versorgungslage zusätzlich zu marktbasierten Maßnahmen (d. h. Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Unternehmen) ein Einschreiten der zuständigen Behörden erforderlich wird. Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen massiven Versorgungskrise sehr gering ist, muss für einen solchen Fall Vorsorge getroffen werden, um die notwendige Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Verfügbarkeit entsprechender Maßnahmen sicherzustellen.

Die "Verordnung EU Nr. 994/2010" des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates ("SoS-VO") sieht vor diesem Hintergrund ein umfassendes Instrumentarium vor, um den Erdgasbinnenmarkt zu stärken und Vorsorge für den Fall einer Versorgungskrise zu treffen. Die EU-KOM hat am 16. Februar 2016 einen Verordnungsentwurf zur Novellierung dieser Verordnung vorgelegt, der seitdem in den zuständigen EU-Gremien beraten wird. Seit Anfang Februar 2017 befindet sich das Gesetzgebungsverfahren im Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission.

Die Rahmenbedingungen und Gestaltungsrechte für Unternehmen und Behörden sind in dem in Deutschland geltenden Rechtsrahmen insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz, dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975 -EnSiG) und der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) verankert.

Eine Zusammenstellung der für die Durchführung der Notfallplanung relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie hier (PDF: 1,0 MB).

Für die Aufrechterhaltung des hohen Grades an Versorgungssicherheit muss sichergestellt werden, dass der Regelenergiemarkt funktioniert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 16. Dezember 2015 Eckpunkte (PDF: 36 KB) für Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Erdgasversorgungssicherheit veröffentlicht. Zum einen sollen die Markgebietsverantwortlichen (MGV) zukünftig in der Lage sein, bei außergewöhnlichen regionalen Engpasssituationen ein höheres Volumen an bereits bestehenden Vorsorgeprodukten zu kontrahieren. Diese Vorsorgeprodukte dienen als Reserve, die dann zum Zuge kommt, wenn der Regelenergiebedarf der MGV nicht mehr über den regulären kurzfristigen Regelenergiemarkt gedeckt werden kann. Zum anderen soll es ein neues Regelenergieprodukt geben. Dieses soll es einem größeren Kreis von Industriekunden ermöglichen, eine freiwillige Gasnachfragereduktion durchzuführen und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.

Die sichere Erdgasversorgung in der Europäischen Union liegt im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten und Zuständigkeiten in der gemeinsamen Verantwortung der Erdgasunternehmen, der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer zuständigen Behörden sowie der Europäischen Kommission (EU-KOM). Diese gemeinsame Verantwortung erfordert ein gut abgestimmtes Maß an Informationsaustausch und Kooperation zwischen den Akteuren.

Grundsätzlich unterscheidet die SoS-VO im Verlauf einer Versorgungskrise drei Krisenstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe). Sie sieht marktbasierte Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen in den ersten beiden Stufen sowie ergänzend nur im Notfall hoheitliche Eingriffsmöglichkeiten vor. Sie definiert dabei Zuständigkeiten sowie Pflichten von Unternehmen, nationalen Behörden und EU-KOM und fordert die Mitgliedstaaten auf, vorab das vorgesehene Krisenmanagement nebst präventiven Maßnahmen im Rahmen von Präventions- und Notfallplänen festzulegen. Die zuständige Behörde für die Sicherstellung der o. g. Maßnahmen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde die Zuständigkeit für die regelmäßige Erstellung und Aktualisierung der Risikobewertung bezüglich der Sicherheit der Erdgasversorgung in Deutschland übertragen.

Wie in der SoS-VO vorgesehen, wurden die Pläne zuletzt 2019 aktualisiert.

Der nationale Notfallplan Gas ist hier (PDF, 667 KB) abrufbar.

Den nationalen Präventionsplan Gas finden Sie hier (PDF, 2 MB).