Artikel - Europäische und internationale Energiepolitik

Die Nordsee-Energiekooperation

Einleitung

Windkrafträder im Meer

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Die Nordsee-Energiekooperation (engl. North Seas Energy Cooperation - NSEC) ist eine grenzüberschreitende Kooperation von aktuell 9 europäischen Staaten sowie der Europäischen Kommission. Neben Deutschland zählen Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden zu den Mitgliedsländern. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen der Ausbau der Offshore-Windenergie sowie der Netzinfrastruktur auf See.

Deutschland hatte für das Jahr 2020 die Präsidentschaft der NSEC inne.

Schwerpunkte der deutschen Präsidentschaft der NSEC

Dem zügigen Ausbau von Offshore-Windenergie kommt eine Schlüsselrolle zu, um die ambitionierten Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Die Mitgliedsstaaten werden das Potenzial von Offshore-Windenergie jedoch nicht allein durch nationalen Ausbau heben können, sondern müssen hier zusammenarbeiten.

Die Priorität der deutschen Präsidentschaft im Jahr 2020 lag daher auf dem Voranbringen gemeinsamer und hybrider Wind-Offshore-Projekte.

Das verstehen wir unter gemeinsamen und hybriden Wind-Offshore Projekten

Als „Hybrid-Projekte“ werden Wind-Offshore-Projekte bezeichnet, bei denen die Offshore-Windparks über einen Interkonnektor an mindestens zwei Mitgliedstaaten leitungstechnisch angebunden sind. Hierdurch wird neben dem Abtransport der im Windpark erzeugten Elektrizität auch der beiderseitige Stromaustausch ermöglicht.

Daneben sollen auch gemeinsamen Projekte berücksichtigt werden, die es Mitgliedstaaten mit geringen Ausbaupotentialen bzw. ohne Küstengewässer ermöglichen, über finanzielle Beiträge an einem europaweiten Ausbau von Offshore-Windenergie und den damit verbundenen Zielerreichungsmengen zu partizipieren.

Diese Vorteile können gemeinsame und hybride Projekte bringen

Gemeinsame und hybride Projekte haben potentiell positive Auswirkungen unter anderem auf:

Netzanbindungsleitungen, Stromhandel, Kosten, Flächenverbrauch, Naturschutz, Versorgungssicherheit, Zugang zu Fördermitteln, Beschäftigung, Akzeptanz und im Ergebnis auf die Erreichung der nationalen wie der europäischen Energie- und Klimaziele sowie die industrielle Wertschöpfung in Europa.

Das möchten wir konkret erreichen

Eckpunkte für ein „EU-enabling framework“ für gemeinsame und hybride Wind-Offshore-Projekte

Ziel der deutschen Präsidentschaft war es, zusammen mit ihren Kooperationspartnern bestehende Barrieren für gemeinsame und hybride Wind-Offshore-Projekte abzubauen und Eckpunkte für gemeinsame europäische Rahmenbedingungen („EU-Enabling Framework“) zu erarbeiten.

Im Rahmen eines „Enabling Frameworks“ könnte zum Beispiel geklärt werden,

  • wie die Kosten (z. B. Netzanschlusskosten, Förderkosten für erneuerbare Energien) und der Nutzen (z. B. nationale Beiträge zum EU-Erneuerbaren-Ziel, Strompreiseffekte) gemeinsamer und hybrider Projekte zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten aufgeteilt werden sollen,
  • wie Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene die Realisierung gemeinsamer und hybrider Wind-Offshore-Projekte unterstützen können oder
  • wie die EU-Strommarktregeln ausgestaltet werden können, damit sie für gemeinsame und hybride Wind-Offshore-Projekte förderlich sind.

Konkrete gemeinsame und hybride Wind-Offshore-Projekte

Außerdem hatte es sich die deutsche Präsidentschaft zum Ziel gesetzt, die Entwicklung von konkreten gemeinsamen und hybriden Projekten mehrerer Mitgliedstaaten voranzubringen. Dabei gibt es bereits erste Konzepte für gemeinsame und hybride Wind-Offshore-Projekte in der Nordsee, z. B. den sog. „North Sea Wind Power Hub“ (ein gemeinsames Projekt von NDL, DEU und DNK). Diese Projekte sollen in den Arbeitsgruppen der Nordsee-Energiekooperation weiter konkretisiert und mögliche Barrieren am konkreten Projektbeispiel diskutiert und überwunden werden.

 

Ministertreffen am 6. Juli 2020

Am 6. Juli 2020 fand ein Ministertreffen unter Vorsitz der deutschen Präsidentschaft statt, das vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier geleitet wurde. Als Ergebnis des Ministertreffens haben die Nordsee-Energieminister und die EU-Kommissarin für Energie eine gemeinsame Erklärung (PDF, 609 KB) verabschiedet. Darin verständigen sich die Ministerinnen und Minister für Energie und die EU-Kommissarin für Energie darauf, dass bestehende Hindernisse abgebaut werden sollten, um die beschleunigte Umsetzung von multinationalen hybriden Offshore-Windenergieprojekten sowie weiterer relevanter Projekte zu erleichtern. Die Kommission wird dazu aufgerufen, förderliche Rahmenbedingungen auf EU-Ebene („EU enabling framework“) zu entwickeln, die EU-Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten, angemessene Strommarktregeln sowie eine verbesserte und effiziente EU-Finanzierung umfassen. Daneben wollen die Nordsee-Anrainerstaaten ihre Flächen- und Netzplanung für die Nutzung von Offshore-Windenergie künftig noch besser koordinieren.

Ministertreffen 14. Dezember 2020 und neue Präsidentschaft

Das zweite Ministertreffen unter deutscher Präsidentschaft diente insbesondere dazu, die EU-Strategie zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf See und die Folgeinitiativen der Kommission für das Jahr 2021 zu diskutieren. Die EU-Strategie hat bereits viele Elemente aufgegriffen, die in der gemeinsamen Erklärung der Nordsee-Energieminister vom Juli 2020 unter deutschem Vorsitz enthalten waren. So soll in 2021 ein „EU Enabling Framework“ für grenzüberschreitende Offshore-Wind-Projekte durch die Europäische Kommission vorgeschlagen werden, dass die bestehenden Hemmnisse für grenzüberschreitende Projekte abbaut. "Die Erwartungen an die Realisierung der ersten Hybridprojekte sind hoch. Wir freuen uns auf eine zügige Entwicklung eines EU-Rahmens, um die richtigen Investitionssignale zu setzen", sagte damaliger Bundesminister Peter Altmaier bei dem Treffen. Die potenzielle EU-weite Kapazität der Offshore-Windenergie bis 2050 beträgt nach Angaben der Kommission mindestens 300 GW und kann damit einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 darstellen.

Gleichzeitig wird im Rahmen des Ministertreffens der Vorsitz der Nordsee-Energiekooperation offiziell an Belgien übergeben.

Teilnahme von Großbritannien an der NSEC

Seit dem Austritt von Großbritannien aus der EU am 31. Januar 2020 nimmt Großbritannien nicht mehr an den Gremien der NSEC teil. Das am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getretene Kooperationsabkommen zwischen EU und GBR sieht jedoch vor, dass es ein neues, eigenständiges Forum der Zusammenarbeit der NSEC mit GBR geben soll. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt sich dafür ein, dieses Forum zeitnah arbeitsfähig zu machen.

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