Die Klimaschutzpolitik hat in den letzten Jahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene deutlich an Bedeutung gewonnen. Ausgehend von den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens wurden die deutschen Klimaschutzziele deutlich verschärft und verbindlich geregelt. Den nationalen Rahmen bildet das Bundes-Klimaschutzgesetz, mit dem Ende 2019 erstmals verbindliche jährliche Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt wurden.

Im Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen, durch das die Ziele zur Reduktion der THG-Emissionen für alle Sektoren deutlich verschärft wurden. Auch für die Industrie bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren die THG-Emissionen noch stärker reduziert werden müssen. Bis 2030 sind die folgenden jährlichen Emissionen zulässig:

Jahresemissionsmenge
in Millionen Tonnen
CO2-Äquivalent
20202021202220232024202520262027202820292030
Sektor Industrie186182177172165157149140132125118

Quelle: Auszug Anlage 2 Novelle Bundes-Klimaschutzgesetz

Zur Erreichung der Ziele im Industriesektor setzt die Bundesregierung auf auf einen effizienten Mix aus marktwirtschaftlichen Instrumenten (insbesondere CO2-Bepreisung im ETS und BEHG), zielgerichteten Förderinstrumenten und sinnvoller Regulierung. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung für effektiven Carbon Leakage-Schutz ein. Wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Industrieanlagen, insbesondere aus der Grundstoffindustrie, haben europäische Regelungen. Mit dem EU-Gesetzespaket „FitFor55“ werden neue Rahmenbedingungen für die Industrie bis 2030 gesetzt, darunter für den EU-Emissionshandel, den Carbon Leakage-Schutz und Märkte für klimafreundliche Produkte.

Auch auf internationaler Ebene ist das Übereinkommen von Paris das maßgebliche Rahmenwerk für den Klimaschutz. Bei der UN Climate Change Conference (COP 26), die im November 2021 in Glasgow abgehalten wurde, konnten noch offene Punkte des Regelwerks des Übereinkommens von Paris, u.a. zu den Marktmechanismen nach Art. 6 erfolgreich verhandelt und zum Abschluss gebracht werden. Im internationalen Kontext engagiert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aktiv für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zur Verbreitung klimafreundlicher Technologien und zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen des Technologiemechanismus der Klimarahmenkonvention. Weitere Informationen über die aktuellen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Bereich Klimaschutz und Energie finden Sie hier.