Der Klimaschutzplan 2050 fasst die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung zusammen und beschreibt den Weg zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Deutschland bis zum Jahr 2050. Er konkretisiert das bestehende deutsche Klimaschutzziel für 2050 und die vereinbarten Zwischenziele und beschreibt Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 beschlossen.

Orientierung für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft

Mit dem Klimaschutzplan 2050 richtet die Bundesregierung die Energie- und Klima-, aber auch die Industriepolitik klar aus und bietet damit eine Orientierung für alle Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Technologieneutral und offen für Innovationen zielt der Klimaschutzplan 2050 darauf ab, Klimaschutz mit einem Gewinn an wirtschaftlicher Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Denn letztlich wird nur der ökonomische Erfolg den Klimaschutz weltweit attraktiv machen.

Der Klimaschutzplan 2050 orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. So hat die Bundesregierung beschlossen, dass allein bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgas emittiert werden soll als 1990.

Plan benennt Ziele für einzelne Wirtschaftssektoren

Erstmals wird mit dem Klimaschutzplan 2050 dieses Gesamtziel auf einzelne Sektoren heruntergebrochen und werden Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige definiert. Diese Sektorziele geben allen Akteuren eine klare Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.

Die Sektorziele werden einer umfassenden Folgenabschätzung unterzogen, mit den Sozialpartnern diskutiert und 2018 gegebenenfalls angepasst. Da der Stromsektor in Zukunft immer stärker mit dem Gebäude-, Verkehrs- und Industriesektor gekoppelt sein und Strom ein kostbares Gut bleiben wird, muss die Sektorkopplung so ausgestaltet werden, dass Energieeffizienz grundsätzlich Vorrang hat (Efficiency First).

Der Klimaschutzplan 2050 wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Dabei wird auch überprüft, ob der technische Fortschritt und ökonomische Entwicklungen Anlass zur Neujustierung zwischen den Zielkorridoren der Sektoren geben.

Energiewirtschaft: Strom der Zukunft stammt aus Erneuerbaren

Die Energiewirtschaft spielt beim Erreichen der Klimaschutzziele eine besonders große Rolle, denn das im Übereinkommen von Paris verankerte Ziel der Treibhausgasneutralität fordert die schrittweise Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger. Langfristig muss Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. So kann die Energiewirtschaft im Jahr 2030 noch maximal 175 – 183 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittieren (1990: 466 Millionen Tonnen), 62 – 61 Prozent weniger als 1990.

Mit der Energiewende wurde im Bereich Energiewirtschaft bereits viel geleistet: Die Modernisierung der Energiewirtschaft im Zuge der Energiewende ist eines der größten Investitionsprojekte in Deutschland. Innerhalb weniger Jahre konnten die erneuerbaren Energien von einer Nischentechnologie zur wichtigsten Stromquelle in Deutschland ausgebaut werden.

Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Bei dieser Entwicklung müssen für die vom Rückgang der Kohleverstromung betroffenen Regionen realistische Perspektiven geschaffen werden, bevor konkrete Schritte eingeleitet werden können, um die Kohleverstromung zu verringern. Deswegen wird ab 2018 eine neue Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" einen Instrumentenmix zur Unterstützung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen entwickeln.

Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken

Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt.

Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand.

Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen.

Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende.