22.03.2023 - Artikel - Klimaschutz

Förderprogramm Klimaschutzverträge

Einleitung

Grafik Klimaschutzverträge

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden (z.B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie). Dadurch werden unmittelbar große Mengen Treibhausgas eingespart. Vor allem wird aber die dringend notwendige Markttransformation angestoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden. Dadurch entstehen etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte). Damit sind Klimaschutzverträge nicht nur ein zentrales Instrument für den Klimaschutz, sondern auch für den Industrie- und Innovationsstandort Deutschland.

Allgemeines

Das Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 ist für die emissionsintensive Industrie eine große Herausforderung. Der Industriesektor ist für rund ein Fünftel der in Deutschland ausgestoßenen CO2 Emissionen verantwortlich. Die Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion ist allerdings häufig mit hohen Kosten und vor allem Preisrisiken verbunden. Daher meiden viele Industrieunternehmen diese Investitionen aktuell noch.

Klimaschutzverträge sichern Unternehmen gegen die Preisrisiken (etwa von H2 oder CO2) ab, gleichen Mehrkosten aus und schaffen dadurch sichere Investitionsrahmenbedingungen in Deutschland. Gleichzeitig wird der Staat aber auch an den wirtschaftlichen Chancen einer Umstellung auf klimafreundliche Technologien beteiligt.

Klimaschutzverträge sollen nicht die Transformation der gesamten Industrie in Deutschland finanzieren, sondern diese lediglich anstoßen. Mittelfristig soll eine staatliche Förderung überflüssig werden und die Transformation mit marktwirtschaftlichen Mitteln (insb. den grünen Leitmärkten) vollendet werden.

Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa und auch international ein.

Funktionsweise

Das Förderprogramm bedient sich eines Auktionsverfahrens: Unternehmen müssen bieten, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch erhalten nur diejenigen Unternehmen den Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig ihre Produktion umstellen. Im Gegenzug entfallen im gesetzlichen Rahmen die sonst üblichen Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die zu einer hohen Belastung von Unternehmen und zu aufwändigen Bewilligungsverfahren geführt haben.

Den geförderten Unternehmen wird eine variable Förderung gezahlt, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren: Die geförderten Unternehmen zahlen sodann Mehreinnahmen an den Staat. Wenn das grüne Produkt preissetzend geworden ist, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden.

Zeitplan

Das BMWK steht seit einigen Monaten in engem Austausch mit den beteiligten Ministerien und der Europäischen Kommission zu dem Förderprogramm Klimaschutzverträge. Der weitere Zeitplan hängt einerseits von der Dauer des bereits eingeleiteten Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission ab. Andererseits steht noch die zuwendungsrechtliche Prüfung und Einigung zum Fördervolumen innerhalb der Bundesregierung aus.
Das erste vorbereitende Verfahren wurde am 6. Juni 2023 gestartet. Wir hoffen, noch 2023 das erste Gebotsverfahren durchführen zu können.

Vorbereitendes Verfahren und weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen, insb. zum ersten vorbereitenden Verfahren, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen