I. Der Beruf

Fachinformatiker/-innen entwickeln Hard- und Softwaresysteme und setzen diese nach spezifischen Anforderungen um. Dabei analysieren, planen und realisieren Fachinformatiker/-innen selbstständig und beraten Kunden und Benutzer. Häufig beschäftigen sich Fachinformatiker/-innen mit Rechenzentren, Server- und Clientsystemen und Telekommunikationsnetzen. Aber auch das Präsentieren, Dokumentierten, Informieren und Schulen, gehört zur Arbeit von Fachinformatiker/-innen. Auftretende Störungen und Fehler werden mit Expertentools und Diagnosesystemen bewertet und behoben.

II. Die Berufsausbildung

Ausbildungsdauer:

Die Dauer der Berufsausbildung zum/zur Fachinformatiker/-in beträgt 3 Jahre.

Ausbildungsorte:

  • praktische Ausbildung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin
  • Berufsschulunterricht: Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik (Berlin)
  • dienstbegleitende Unterweisung: Ausbildungszentrum / Bundesverwaltungsamt
  • Auslandspraktikum im englischsprachigen europäischen Ausland

Die Berufsausbildung findet in sogenannten Blöcken statt. Das heißt, die einzelnen Berufsschulwochen wechseln sich mit praktischen Einsätzen, zum Beispiel in der Behörde, ab.

Arbeitszeit:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die Auszubildenden im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin 39 Stunden.

Vergütung:

Die Ausbildungsvergütung ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt:

AusbildungsjahrEntgelt
im ersten Ausbildungsjahr1.218,26 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr1.268,20 Euro
im dritten Ausbildungsjahr1.314,02 Euro

Neben der Ausbildungsvergütung wird monatlich eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro gezahlt.

Urlaub:

In jedem Kalenderjahr stehen den Auszubildenden 30 Tage Erholungsurlaub zu, wobei das Wochenende und die Feiertage nicht mitgerechnet werden. Das sind mehr als fünf Wochen Urlaub im Jahr.

Kann ich die Ausbildungszeit verkürzen?

Ja, bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Verkürzung der regulären Ausbildungszeit grundsätzlich möglich.

Was passiert, wenn ich einen Abschlussprüfungsteil nicht bestehe?

Die Prüfung für die Berufsausbildung findet nach der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf statt. Eine Wiederholung der Prüfungen bei Nichtbestehen ist möglich.