Frau sitzt in einer Werkstatt vor einem Laptop zum Thema ERP Digitaliserungs- und Innovationskredit

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Der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in mittelständischen Unternehmen. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie beziehungsweise Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

Zinsgünstige Finanzierungen für Investitionen in Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

Kernelement der Förderung ist ein zinsgünstiger Kredit, mit dem bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel finanziert werden können. Pro Vorhaben beträgt der Kreditbetrag maximal 25 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind. Ebenfalls förderfähig sind größere mittelständische Unternehmen, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und ihr jährlicher Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.

Die an einer Finanzierung interessierten Unternehmen müssen den Kreditantrag bei ihrer Hausbank stellen, die als Finanzierungpartner der KfW agiert und die Mittel an das Unternehmen durchleitet. Um den beteiligten Hausbanken die Kreditvergabe zu erleichtern, kann die KfW einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen. Diese optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent ist bei Krediten an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern möglich. Sie wird durch die im Rahmen des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung gestellte InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität und den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht.

Die Zinsverbilligungen werden vom ERP-Sondervermögen und vom Bundeshaushalt getragen. Förderbeginn ist der 1. Juli 2017.

Weitere Informationen, auch zu den vollständigen Förderbedingungen, finden Sie auf der Internetseite der KfW Bankengruppe sowie hier:

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