Anlass und Ziel der Konsultation

Am 21.02.2022 hat Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Bundeskartellamt (BKartA) seine wettbewerbspolitische Agenda (PDF, 537 KB) vorgestellt, welche die wettbewerbspolitischen Ziele des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis 2025 definiert. Drei Tage später begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Bei der wirtschaftspolitischen Bewältigung der Kriegsfolgen mit teilweise deutlich gestiegenen Preisen hat sich noch drängender gezeigt, dass es starker Instrumente und handlungsfähiger Wettbewerbsbehörden bedarf, um funktionierende Märkte zu erhalten und zu schützen. Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Gesetzgeber die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen und schafft damit ein neues Wettbewerbsinstrument, damit das BKartA in Zukunft Störungen des Wettbewerbs in einzelnen Sektoren effektiv abstellen kann. Weder die Krise, noch die politischen Antworten waren zu Beginn der Legislatur absehbar – die 11. GWB-Novelle fügt sich dennoch nahtlos in die wettbewerbspolitische Agenda des BMWK ein. Auch auf EU-Ebene haben wir weitere Schritte zur Umsetzung der Agenda unternommen – etwa mit dem Inkrafttreten und der nun anlaufenden Durchsetzung eines effektiven Digital Markets Act (DMA). In der ersten Hälfte der Legislatur haben wir damit insgesamt schon viel erreicht (einen Überblick finden sie hier).

In der zweiten Hälfte der Legislatur wollen wir Agenda fortentwickeln, damit der Wettbewerb weiter gestärkt und gleichzeitig die Wirtschaft unterstützt und entlastet wird. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dem Ziel verpflichtet, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb zu verbessern. Diese müssen den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir möchten daher betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die umfassende Möglichkeit geben, ihre Einschätzungen und Ideen zum geltenden kartellrechtlichen Rahmen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes zu stärken und die Ministererlaubnis kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Von der Anwaltschaft und Wissenschaft wird darüber hinaus vermehrt die Forderung erhoben, gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung privater Kartellschadensersatzklagen zu effektivieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage stellt sich die Frage, in welchen Bereichen der Fusionskontrolle der bei Unternehmen und dem Bundeskartellamt entstehende Aufwand reduziert und die Wirtschaft effektiv entlastet werden kann. Darüber hinaus stellt sich auch grundsätzlich in allen Bereichen die Frage, wie die bürokratischen Anforderungen bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln reduziert werden können, mit dem Ziel, wettbewerbspolitische Entscheidungen schneller und effizienter zu erreichen. Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation werfen zudem die Problematik auf, ob für Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ausreichende Rechtssicherheit besteht.

Informationen zum Ablauf der Konsultation

Die Konsultation fand im Zeitraum vom 6. November 2023 bis 4. Dezember 2023 statt.

Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das BMWK.

Die Eingaben zur Konsultation finden Sie hier.

Bei Fragen zur Konsultation wenden Sie sich bitte an wettbewerb@bmwk.bund.de