Anlass und Ziel der Konsultation
Am 21.02.2022 hat Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Bundeskartellamt (BKartA) seine wettbewerbspolitische Agenda (PDF, 537 KB) vorgestellt, welche die wettbewerbspolitischen Ziele des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis 2025 definiert. Drei Tage später begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Bei der wirtschaftspolitischen Bewältigung der Kriegsfolgen mit teilweise deutlich gestiegenen Preisen hat sich noch drängender gezeigt, dass es starker Instrumente und handlungsfähiger Wettbewerbsbehörden bedarf, um funktionierende Märkte zu erhalten und zu schützen. Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Gesetzgeber die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen und schafft damit ein neues Wettbewerbsinstrument, damit das BKartA in Zukunft Störungen des Wettbewerbs in einzelnen Sektoren effektiv abstellen kann. Weder die Krise, noch die politischen Antworten waren zu Beginn der Legislatur absehbar – die 11. GWB-Novelle fügt sich dennoch nahtlos in die wettbewerbspolitische Agenda des BMWK ein. Auch auf EU-Ebene haben wir weitere Schritte zur Umsetzung der Agenda unternommen – etwa mit dem Inkrafttreten und der nun anlaufenden Durchsetzung eines effektiven Digital Markets Act (DMA). In der ersten Hälfte der Legislatur haben wir damit insgesamt schon viel erreicht (einen Überblick finden sie hier).
In der zweiten Hälfte der Legislatur wollen wir Agenda fortentwickeln, damit der Wettbewerb weiter gestärkt und gleichzeitig die Wirtschaft unterstützt und entlastet wird. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dem Ziel verpflichtet, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb zu verbessern. Diese müssen den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir möchten daher betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die umfassende Möglichkeit geben, ihre Einschätzungen und Ideen zum geltenden kartellrechtlichen Rahmen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes zu stärken und die Ministererlaubnis kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Von der Anwaltschaft und Wissenschaft wird darüber hinaus vermehrt die Forderung erhoben, gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung privater Kartellschadensersatzklagen zu effektivieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage stellt sich die Frage, in welchen Bereichen der Fusionskontrolle der bei Unternehmen und dem Bundeskartellamt entstehende Aufwand reduziert und die Wirtschaft effektiv entlastet werden kann. Darüber hinaus stellt sich auch grundsätzlich in allen Bereichen die Frage, wie die bürokratischen Anforderungen bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln reduziert werden können, mit dem Ziel, wettbewerbspolitische Entscheidungen schneller und effizienter zu erreichen. Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation werfen zudem die Problematik auf, ob für Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ausreichende Rechtssicherheit besteht.
Informationen zum Ablauf der Konsultation
Die Konsultation fand im Zeitraum vom 6. November 2023 bis 4. Dezember 2023 statt.
Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das BMWK.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Antworten auf die Konsultationsfragen auf der Internetseite des BMWK publiziert werden sollen. Dies umfasst auch den Namen und das Unternehmen. Mit der Beantwortung der Online-Konsultation willigen Sie ein, dass diese Informationen und die in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Falls Sie der Publikation im Internet widersprechen wollen, müssen Sie das entsprechende Feld auf dem Konsultationsformular ankreuzen. Das BMWK weist darauf hin, dass das BMWK aufgrund rechtlicher Vorgaben im Einzelfall verpflichtet sein kann, eingereichte Antworten oder Teile davon an Dritte herauszugeben. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung des BMWK.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind. Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind bußgeldbewehrt. Gemäß § 6 Absatz 3 Lobbyregistergesetz gilt für die Beteiligung bei der Gesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nicht beteiligt werden sollen, wenn die Eintragung unvollständig ist, nicht aktualisiert wurde oder bei der Interessenvertretung gegen Verhaltenspflichten verstoßen wurde, und dies jeweils im Register vermerkt ist.
Falls Sie beispielsweise als Verband oder Interessenvertretung eine Koordinierung Ihrer Antwort unter Ihren Mitgliedern vornehmen möchten, finden Sie hier die Konsultationsfragen als Word-Dokument. Die Konsultation erfolgt ausschließlich über das Webformular. Das Word-Dokument dient lediglich zu Ihrer internen Abstimmung. Eingereichte Word-Dokumente werden bei der Auswertung der Konsultation nicht berücksichtigt.
Bei Fragen zur Konsultation wenden Sie sich bitte an wettbewerb@bmwk.bund.de