Der Gesetzentwurf dient insbesondere der vollständigen Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. September 2021 (C-718/18). Darüber hinaus enthält der Entwurf wichtige Regelungen zur Verfahrenserleichterung und damit zur Beschleunigung des Netzausbaus durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Auch werden erste Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II umgesetzt. Zudem werden im EnWG die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes geschaffen.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis einschließlich 5. Mai 2023 eingereicht werden. Insgesamt sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat eine Stellungnahme abgegeben.

Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 24. Mai 2023.