Mit dem Gesetz sollen weitere Anpassungen in der Handwerksordnung und in anderen handwerksrechtlichen Vorschriften vorgenommen werden, die durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Handwerke nötig geworden sind.

Zusätzlich greift der Entwurf aktuelle Entwicklungen im Handwerksrecht auf. Sie betreffen die Einführung der doppelten Buchführung durch die Kammern, die aktuelle Bezeichnung von Gewerben, den Erlass von Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen. Darüber hinaus soll das Meisterprüfungsverfahren flexibler gestaltet sowie die Aufgabe der Innungen und ihrer Verbände im Bereich des Tarifgeschehens stärker betont werden.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 beschlossen. Am 21. Dezember 2020 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 15. Januar 2021 eingereicht werden.

Die folgenden Bundesländer haben eine Stellungnahme abgegeben, einer Veröffentlichung jedoch nicht zugestimmt: Niedersachsen, Saarland, Sachsen (Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern (Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) und Hessen.