Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) sollen die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt werden. Dabei werden die geltenden Bestimmungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung und an die neuen Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angepasst. Der Entwurf flankiert den bereits vorgelegten Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz und berücksichtigt die vom Bundestag am 28. Januar 2021 beschlossenen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft im Telemediengesetz.

Stand des Verfahrens

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 beschlossen. Am 12. Januar 2021 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 22. Januar 2021 eingereicht werden. Es sind 31 Stellungnahmen eingegangen.