Die Mobilfunk-Warn-Verordnung konkretisiert die Pflichten im Zusammenhang mit der Versendung von Warnungen vor Katastrophen oder größeren Notfällen an Mobilfunkendgeräte mit Hilfe der Cell Broadcast-Technologie und gestaltet diese aus. Die Verordnung richtet sich an die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze und die Mobilfunkdiensteanbieter. Die Pflichten wurden durch das Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) eingeführt. Durch das Gesetz wird zum 1. Dezember 2021 ein neuer § 164a in das Telekommunikationsgesetz eingefügt, der Vorgaben zu öffentlichen Warnungen enthält. Ziel dieser Vorgaben ist es, die Warninfrastruktur in Deutschland um ein reichweitenstarkes Warnmittel zu ergänzen. Mit einer Warnung über Cell Broadcast können alle Mobilfunkteilnehmenden, die mit ihrem Endgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, erreicht werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur haben ihr Einvernehmen zur Mobilfunk-Warn-Verordnung erteilt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 26. November 2021 zugestimmt. Die Mobilfunk-Warn-Verordnung wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 5046) verkündet und tritt am 7. Dezember 2021 in Kraft.
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