Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Postgesetz in der 20. Legislaturperiode zu novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken. Die federführende Zuständigkeit für das Postgesetz innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Mit einem digitalen Stakeholder-Dialog hat das BMWK den Prozess im Juni 2022 angestoßen und mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus vielen Bereichen (Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, Institute, Bundestagsfraktionen, Ministerien und andere Behörden) über einen zukünftigen Postrechtsrahmen diskutiert.

Nun hat das BMWK Eckpunkte für eine grundlegende Novelle des Postgesetzes vorgelegt. Die darin enthaltenen Punkte sollen Gegenstand weiterer Diskussionen mit den Stakeholdern sein und eine Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfs für ein neues Postgesetz bilden.

Die Aspekte Nachhaltigkeit, Digitalisierung, fairer Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen sind dem BMWK bei der Novelle des Postgesetzes besonders wichtig.

Die postalische Grundversorgung – der sog. Universaldienst – soll sich stärker an den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft orientieren. Angesichts digitaler Nachrichtenformate, die eine Kommunikation in Echtzeit ermöglichen, hat die Geschwindigkeit des Briefes an Bedeutung verloren. Daraus ergeben sich Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit im Universaldienst. Durch klare gesetzliche Laufzeitvorgaben sollen Nutzerinnen und Nutzer wissen, wann ihr Brief ankommt. Damit diese und andere gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, soll die zuständige Bundesnetzagentur in Zukunft genauer kontrollieren können. Stellt sie eine – auch temporäre oder lokale – Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben fest, soll sie über wirksame Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse verfügen.

Ein fairer Wettbewerb auf den Postmärkten soll durch eine neu ausgerichtete Marktregulierung sichergestellt werden. Es sind konkrete Maßnahmen zur Wettbewerbsförderung geplant. Beispielsweise soll mehr Wettbewerb im Bereich kleinformatiger E-Commerce-Sendungen ermöglicht werden, wie von der Monopolkommission wiederholt geforderter. Ein weiteres Beispiel ist die Verankerung bereits im Telekommunikationsrecht anerkannter Vorgaben, die missbrauchs- und widerspruchsfreie Entgelte marktbeherrschender Anbieter sicherstellen. Der Rechtsrahmen soll zudem verstärkt Anreize für Investitionen in eine nachhaltige Postlogistik setzen.

Schließlich sollen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen – insbesondere im Paketbereich – erreicht werden. Intransparente Sub-Subunternehmerverhältnisse und wiederholt festgestellte Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben geben Anlass, das gesetzliche Instrumentarium auszuweiten. Wer versucht, sich auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, soll zukünftig mit erheblichen Sanktionen bis hin zum Marktausschluss rechnen müssen.

Schriftliche Stellungnahmen zu den Eckpunkten des BMWK können bis zum 10. März 2023 an PostG-Novelle@bmwk.bund.de gesendet werden.

Im Interesse einer transparenten Diskussion ist beabsichtigt, alle Stellungnahmen auf der BMWK-Internetseite zu veröffentlichen. Bitte erklären Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Stellungnahme und insofern Verarbeitung von ggf. auch personenbezogenen Daten. Falls erforderlich, können Sie auch eine gesonderte, für die Veröffentlichung freigegebene Fassung zusenden, etwa um Geschäftsgeheimnisse zu wahren.