Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2023 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist eine grundlegende Überarbeitung des Postgesetzes. In deren Rahmen werden drei Rechtsverordnungen und das Postsicherstellungsgesetz in ein einheitliches Postgesetz überführt.

Ziel des Postgesetzes ist es weiterhin, flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen und den fairen Wettbewerb zu fördern. Daneben zielt das Gesetz zukünftig aber auch auf angemessene Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Beförderung von Briefen und Paketen. Damit verwirklicht es die im Koalitionsvertrag vereinbarte sozial-ökologische Transformation des Postsektors.

Der Kabinettbeschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen und modernen Postgesetz. Der Prozess hatte bereits im Juni 2022 mit einem ersten digitalen Stakeholder-Dialog begonnen. Auf Grundlage der Erkenntnisse des Stakeholder-Dialogs hatte das BMWK im Januar 2023 mit Eckpunkten für eine Postgesetz-Novelle erste inhaltliche Zielsetzungen konkretisiert, die in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Auf Grundlage der Eckpunkte fand im März 2023 ein zweiter Stakeholder-Dialog statt.

Zu Beginn des kommenden Jahres werden sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.