Überblick und Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

Nach Auswertung der über 450 eingegangen Stellungnahmen (siehe unten) erfolgte bis zum 20. 2023 Juni ein inhaltlicher Austausch mit den Stakeholdern zu ihren Vorschlägen, aber auch zwischen den Stakeholdern untereinander. Ziel dabei war es, mit den Stakeholdern zu ausgesuchten Themen in einen breiten Austausch zu kommen, um hieraus auch wichtige Impulse für die Vorbereitung des Referentenentwurfs zur Vergabetransformation abzuleiten. Für das BMWK bedeuten die Gesprächsrunden mit einer Teilnehmerzahl von teilweise über 330 Stakeholdern einen großen Mehrwert zu den schriftlich eingereichten Stellungnahmen. Auf dieser Basis sieht sich das BMWK gut gerüstet für die nun anstehende Arbeit an den konkreten Vorschlägen für den Referentenentwurf und bedankt sich herzlich für alle eingebrachten, sehr interessanten Meinungen, Darstellungen und Vorschläge!

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation können Sie mit den folgenden Unterlagen unter den jeweiligen Links nachverfolgen:

  • Aufzeichnung des Eröffnungsplenums zu den Gesprächsrunden vom 6. Juni hier
  • Redetext von Staatssekretär Giegold hier
  • Präsentationen zu den Ergebnissen der schriftlichen Stellungnahmen hier.

Anlass und Ziel der Konsultation

Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.

Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Daneben soll die Reform auch zum Bürokratieabbau beitragen.

Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowohl auf Auftragnehmer- als auch Auftraggeberseite sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wurde im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als Antworten auf die in fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen einzubringen:

  • Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung,
  • Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung,
  • Digitalisierung des Beschaffungswesens,
  • Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren,
  • Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen.

Schriftliche Stellungnahmen

Den Fragebogen zu den aufgeworfenen Fragen aus den fünf Themenkomplexen finden Sie in einem PDF-Dokument unter diesem Link.

Bis Juni 2023 haben sich über 450 Stakeholder im Zuge der öffentlichen Konsultation eingebracht. Die Stellungnahmen kommen aus allen mit dem Vergaberecht befassten Bereichen und decken somit die gesamte Breite an Praxiswissen und Interessenslagen in Deutschland ab. Beteiligt hat sich ein breiter Kreis von Auftraggebern von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene sowie aus einer Vielzahl von Sektoren. Stellungnahmen wurden auch vielfältig von Auftragnehmern eingereicht, vom Solo-Selbständigen, Mittelstandsunternehmen bis hin zu großen Branchenverbänden. Darüber hinaus sind auch viele Stellungnahmen von Initiativen und Verbänden etwa zu Umwelt-, Sozial- oder Digitalisierungsthemen eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier.

Die Ergebnisse der Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen wurden in den Stakeholder-Gesprächsrunden im Juni 2023 präsentiert.

Stakeholder-Gesprächsrunden im Juni 2023

Die Gesprächsrunden begannen mit einen virtuellen Eröffnungsplenum mit Staatssekretär Sven Giegold und einem Querschnitt an Gästen am 6. Juni 2023.

Die Aufzeichnung des Eröffnungsplenums finden Sie unter diesem Link.

Den Text der Rede von Staatssekretär Giegold können Sie unter folgendem Link downloaden:

Download der Rede als PDF (PDF, 54 KB)

Im Anschluss an das Eröffnungsplenum folgten im Juni 2023 fokussierte Gesprächsrunden für den inhaltlichen Austausch zu folgenden Themengebieten:

  • Effiziente Beschaffung
    • Vereinfachung und Beschleunigung am 12. Juni 2023 von 15:00 – 17:00 Uhr
    • Digitalisierung einschl. Rechtsschutz am 13. Juni 2023 von 15:00 – 16:30 Uhr
  • Strategische Beschaffung
    • Nachhaltige öffentliche Beschaffung am 15. Juni 2023 von 15:00 – 17:00 Uhr
    • KMU, Start-Ups und Innovation am 20. Juni 2023 von 15:00 – 16:30 Uhr

Zu Beginn der jeweiligen Gesprächsrunden wurden die Ergebnisse der Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen präsentiert. Die Präsentationen finden Sie hier.

In den Gesprächsrunden waren jeweils 200 bis 330 Stakeholder virtuell zugeschaltet und gaben per Wortbeitrag oder Chatnachricht viele weitere Anregungen und Vorschläge zum Vergabetransformationspaket. Durch diesen Austausch, auch der Stakeholder untereinander, entstand ein umfassendes Bild der verschiedenen Perspektiven.

Ihre Stellungnahme

Trotz Beendigung der öffentlichen Konsultation können Sie gerne weiterhin eine Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket, insbesondere auf die im Fragebogen aufgeworfenen Fragen, abgeben. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de.

Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz publiziert werden sollen. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass diese und die in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen wollen, weisen Sie auf diesen Umstand bitte ausdrücklich bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme hin. Unterbleibt dieser Hinweis, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung aus.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind. Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind bußgeldbewehrt. Gemäß § 6 Absatz 3 Lobbyregistergesetz gilt für die Beteiligung bei der Gesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nicht beteiligt werden sollen, wenn die Eintragung unvollständig ist, nicht aktualisiert wurde oder bei der Interessenvertretung gegen Verhaltenspflichten verstoßen wurde, und dies jeweils im Register vermerkt ist.

Ergänzend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die frühzeitige öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen („Bundestariftreue”) gesondert im Zeitraum vom 7. Dezember bis 23. Dezember 2022 stattfand. Informationen zum diesbezüglichen Verfahren können Sie u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Link) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Link) finden.