Einladung zu Stakeholder-Gesprächsrunden im Juni
Nach Auswertung der über 450 eingegangen Stellungnahmen (siehe unten) ist ein inhaltlicher Austausch mit den Stakeholdern zu ihren Vorschlägen, aber auch zwischen den Stakeholdern untereinander, vorgesehen. Ziel ist es dabei, mit den Stakeholdern zu ausgesuchten Themen in einen breiten Austausch zu kommen, um hieraus auch wichtige Impulse für die Vorbereitung des Referentenentwurfs zur Vergabetransformation abzuleiten.
Die Gesprächsrunden beginnen mit einen virtuellen Eröffnungsplenum mit Staatssekretär Sven Giegold und einem Querschnitt an Gästen. Merken Sie sich dafür gerne bereits jetzt
Dienstag, den 6. Juni 2023, von 16:00 bis 17:00 Uhr,
vor. Das Eröffnungsplenum soll Ihnen einen Eindruck zu den eingegangenen Stellungnahmen geben und als Impuls für die weiteren thematischen Gesprächsrunden dienen.
Diese Kick-off-Veranstaltung wird per Livestream auf folgender Internetseite des BMWK übertragen.
Im Anschluss an das Eröffnungsplenum folgen im Juni weitere fokussierte Gesprächsrunden für den inhaltlichen Austausch. Diese sollen im Rahmen von Videokonferenzen erfolgen und orientieren sich an den Aktionsfeldern:
Effiziente Beschaffung
- Vereinfachung und Beschleunigung am 12. Juni von 15:00 – 17:00 Uhr
- Digitalisierung einschl. Rechtsschutz am 13. Juni von 15:00 – 16:30 Uhr
Strategische Beschaffung
- Nachhaltige öffentliche Beschaffung 15. Juni von 15:00 – 17:00 Uhr
- KMU, Start-Ups und Innovation am 20. Juni von 15:00 – 16:30 Uhr
Wünschen Sie an den thematischen Gesprächsrunden teilzunehmen, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an vergabetransformation@bmwk.bund.de.
Anlass und Ziel der Konsultation
Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.
Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Die Reform soll aber auch zum Bürokratieabbau beitragen.
Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als Antworten auf die in fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen einzubringen:
- Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung,
- Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung,
- Digitalisierung des Beschaffungswesens,
- Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren,
- Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen.
Auch die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber als wesentliche Stakeholder im Vergabeverfahren sind eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge zu den Fragekomplexen über diesen Konsultationsprozess einzubringen.
Die Ziele ergänzen und verstärken sich in vielen Fällen, stehen teilweise aber auch in Zielkonflikten zueinander. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhofft sich, durch das Konsultationsverfahren tiefe und breite Einblicke in die Bedürfnisse und Meinungen unterschiedlicher Akteure zu gewinnen. Die Stakeholder erhalten dabei die Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen zu teilen und dazu beizutragen, dass die Ziele effektiv erreicht werden und den Bedürfnissen der Praxis dabei hinreichend Rechnung getragen wird. Die eingereichten Antworten fließen in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen und der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein.
Informationen zum bisherigen Ablauf der Konsultation
Seit dem 29. Dezember 2022 sind Stakeholder aufgerufen, sich zu den aufgeworfenen Fragen aus den fünf Themenkomplexen zu äußern. Den Fragebogen finden Sie in einem PDF-Dokument unter diesem Link.
Bis Mai 2023 haben sich über 400 Stakeholder im Zuge der öffentlichen Konsultation eingebracht. Die Stellungnahmen kommen aus allen mit dem Vergaberecht befassten Bereichen und decken somit die gesamte Breite an Praxiswissen und Interessenslagen in Deutschland ab. Beteiligt hat sich ein breiter Kreis von Auftraggebern von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene sowie aus einer Vielzahl von Sektoren. Stellungnahmen wurden auch vielfältig von Auftragnehmern eingereicht, vom Solo-Selbständigen, Mittelstandsunternehmen bis hin zu großen Branchenverbänden. Darüber hinaus sind auch viele Stellungnahmen von Initiativen und Verbänden etwa zu Umwelt-, Sozial- oder Digitalisierungsthemen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier.
Derzeit wertet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Stellungnahmen, u.a. mit Nutzung von KI-Sprachmodellen, qualitativ und quantitativ aus. Die Ergebnisse werden in vertieften thematischen Gesprächsrunden mit Stakeholdern im Juni 2023 vorgestellt und diskutiert.
Ihre Stellungnahme
Wenn Sie eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgeben möchten, senden Sie diese bitte als Antwort auf die aufgeworfenen Fragen per E-Mail an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de.
Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz publiziert werden sollen. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass diese und die in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen wollen, weisen Sie auf diesen Umstand bitte ausdrücklich bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme hin. Unterbleibt dieser Hinweis, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung aus.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind. Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind bußgeldbewehrt. Gemäß § 6 Absatz 3 Lobbyregistergesetz gilt für die Beteiligung bei der Gesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nicht beteiligt werden sollen, wenn die Eintragung unvollständig ist, nicht aktualisiert wurde oder bei der Interessenvertretung gegen Verhaltenspflichten verstoßen wurde, und dies jeweils im Register vermerkt ist.
Ergänzend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die frühzeitige öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen („Bundestariftreue”) bereits gesondert im Zeitraum vom 7. Dezember bis 23. Dezember 2022 stattfand. Informationen zum diesbezüglichen Verfahren können Sie u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Link) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Link) finden.