Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics – frühere Bezeichnung FRIBS: Framework Regulation for Integrating Business Statistics) in nationales Recht umgesetzt.

Mit EBS werden eine EU-weite Harmonisierung der Unternehmensstatistik und eine breitere Einbeziehung wirtschaftlicher Aktivitäten angestrebt. Dies bietet die Chance auf eine bessere Qualität sowie intraeuropäische Vergleichbarkeit von statistischen Daten. Insbesondere werden Regelungen für ein vollständigeres Abbild des Dienstleistungssektors in der amtlichen Statistik getroffen, der rund 70 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland ausmacht.

In den Entwurf des deutschen EBS-Umsetzungsgesetzes wurden in Form eines Artikelgesetzes weitere anstehende Gesetzesvorhaben aus der Wirtschaftsstatistik integriert, um ein effizientes Verfahren zu gewährleisten. Dies betrifft unter anderem Regelungen zur Nutzung von Verwaltungsdaten aus dem Bundesarzt- und Bundeszahnarztregister für statistische Zwecke, zur Anwendung der EU-Unternehmensdefinition in den deutschen Unternehmensstatistiken und zur Einrichtung einer Verwaltungsdateninformationsplattform. Letztere schafft die rechtliche Grundlage für eine systematische Eignungsprüfung von Verwaltungsdaten zur Nutzung in der amtlichen Statistik.

Am 17. August 2020 wurde die Anhörung der Länder und der Verbände eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 14. September 2020 abgegeben werden. Es sind nachstehende Stellungnahmen eingegangen; alle Absender haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen zugestimmt. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf am 4. November 2020 zugestimmt.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben; das Kabinett hat hierzu am 20. Januar 2021 eine Gegenäußerung der Bundesregierung beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf unverändert angenommen. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 über den Gesetzentwurf entschieden und gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschussses gestimmt.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze wurde am 3. März 2021 im BGBl. I S. 266 verkündet; die Regelungsteile treten am 4. März 2021, am 1. April 2021 und am 1. Januar 2022 in Kraft.