Der Referentenentwurf der Artikelverordnung zur Umsetzung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 und zu weiteren energierechtlichen Bestimmungen soll verschiedene Handlungsaufträge umsetzen, die aus der letztjährigen EEG-Novelle resultieren. Zusammenfassend sind folgende Punkte hervorzuheben:

• Die Verordnung definiert die Anforderungen an „Grünen Wasserstoff“ im Anwendungsbereich der gesetzlichen Vollbefreiung von Grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage. Die Anforderungen werden im Interesse eines schnellen Markthochlaufs dieser Technologie und im Lichte eines noch ausstehenden Delegierten Rechtsakts der EU-Kommission festgelegt. Aus denselben Gründen wird auch auf die Festlegung von Kriterien innerhalb der Besonderen Ausgleichsregelung verzichtet. Im Rahmen der Ressortabstimmung werden diese Punkte diskutiert. Auch die Aufnahme räumlicher Kriterien zur Bestimmung von Anforderungen an grünen Wasserstoff in § 12i EEV mit Blick auf einen systemdienlichen Betrieb einer Elektrolyseanlage in Deutschland wird noch diskutiert. Die Bundesregierung bittet die Länder und Verbände, zu diesen Anforderungen Stellung zu nehmen und sich auch insoweit zu positionieren, ob über den bisherigen Entwurf der Verordnung hinaus weitere Regelungen getroffen werden sollten.

• Die Verordnung führt des Weiteren eine Anschlussförderung für Güllekleinanlagen ein. Hierbei schlagen wir eine unbürokratische und einfache Anschlussförderung für weitere 10 Jahre vor. Die Finanzierung dieser Anschlussförderung und die Höhe der Vergütungssätze werden derzeit noch innerhalb der Bundesregierung diskutiert.

• Die Verordnung führt schließlich zu kleinen weiteren Änderungen im untergesetzlichen Recht der erneuerbaren Energien (z.B. zu Agro-PV) und KWK.

Das Verordnungspaket wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert und soll kurzfristig dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.