Mit dem Gesetzentwurf soll die Vertretungsstruktur der Industrie- und Handelskammern (IHKs) auf Bundesebene neu geordnet werden, um die Wahrnehmung des Gesamtinteresses aller gesetzlichen Mitglieder der Industrie- und Handelskammern sicherzustellen.

Dazu soll der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) in eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit gesetzlicher Mitgliedschaft umgewandelt werden. Zudem soll der Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern klarer gefasst werden, ohne den verfassungsrechtlich gebotenen Kompetenzbereich zu erweitern. Die bewährte Aufgabenverteilung zwischen den Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Selbstverwaltung und ihrer Dachorganisation auf Bundesebene soll dabei beibehalten werden.

Mit dem Entwurf wird auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert. Dieses hatte am 14. Oktober 2020 entschieden (8 C 23.19), dass das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer unter bestimmten Voraussetzungen den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband verlangen kann.

Der Gesetzentwurf wurde am 03. Februar 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet. Verbände und Länder konnten bis zum 31. Dezember 2020 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier. Folgende Bundesländer haben eine Stellungnahme abgegeben, einer Veröffentlichung jedoch nicht zugestimmt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein.