Das Geologiedatengesetz löst das Lagerstättengesetz ab und schafft die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten. Mit dem Gesetz wird eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder verankert. Zudem ist die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten (Open Data) ein wesentliches Element des Gesetzes.

Zu den geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder zählen unter anderem die Entwicklung von Planungsgrundlagen zur umweltverträglichen Nutzung des Untergrunds, die Untersuchung und Bewertung geologischer und geotechnischer Gefahren sowie anthropogen verursachter Schäden und die Suche und Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zudem sind geologische Daten für zahlreiche weitere Bereiche wie unter anderem die Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und große Infrastrukturprojekte relevant.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 18. Dezember 2019 verabschiedet. Am 23. April 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz nach einem sehr kurzen Vermittlungsverfahren am 5. Juni zugestimmt. Das Geologiedatengesetz ist am 30. Juni 2020 in Kraft getreten.