Mit dem Gesetz wird die Einführung transparenter, diskriminierungsfreier und marktgestützter Beschaffungsverfahren für sogenannte nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen im Strombereich ermöglicht. Diese Systemdienstleistungen dienen dem Erhalt der Versorgungssicherheit. Dazu gehören Spannungsregelung, Trägheit der lokalen Netzstabilität, Kurzschlussstrom, dynamische Blindstromstützung, Inselbetriebsfähigkeit und Schwarzstartfähigkeit. Wenn eine marktgestützte Beschaffung einer Systemdienstleistung wirtschaftlich nicht effizient ist, kann die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde für die jeweilige Systemdienstleistung eine Ausnahme vorsehen.

Das Gesetz setzt Vorgaben der europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (2019/944/EU) um. Zu diesem Zweck waren Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nötig.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 03. Juli 2020 eingereicht werden. Insgesamt sind 15 Stellungnahmen eingegangen. Alle Absender haben der Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme zugestimmt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Juli 2020 beschlossen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 8. Oktober 2020 zugestimmt. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 6. November 2020 abschließend beraten. Am 27. November 2020 ist das Gesetz in Kraft getreten.