Personen geben sich Händedruck zum Vertrag zum Thema Transparenz beim Kauf von Versicherungsprodukten.

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Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 zum Versicherungsvertrieb muss bis zum 23. Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus soll entsprechend der Koalitionsvereinbarung die Honorarberatung im Versicherungsbereich gestärkt werden.

Daher werden die Vorgaben der Richtlinie über die Anforderungen an Versicherungsvermittler in der Gewerbeordnung umgesetzt. Die von der Richtlinie vorgegebenen Verhaltens- und Informationspflichten werden teilweise in der Gewerbeordnung und überwiegend zivilrechtlich im Versicherungsvertragsgesetz umgesetzt. In das Versicherungsaufsichtsgesetz werden diejenigen Vorgaben der Richtlinie aufgenommen, die den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen betreffen.

Am 21. November 2016 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Frist zur Stellungnahme endete am 12. Dezember 2016. Das Kabinett hatte am 18. Januar 2017 den Gesetzentwurf beschlossen. Das Gesetz wurde am 29. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag und am 7. Juli 2017 vom Bundesrat verabschiedet.