Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) wurde durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2495) geändert. Die Gesetzesänderung diente vornehmlich dem Zweck, den Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes durch die Länder zu erleichtern und die Verwaltung von Kehrbezirken zu verbessern. Daneben wurden Vorschriften zum Vollstreckungsrecht geändert, um eine Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Mahngebühr und der Gebühren für die Ersatzvornahme einzuführen und die Vorschriften an das Bundesgebührengesetz anzupassen. Weitere Änderungen wurden bei den Regelungen zur Vertretung von beliehenen Schornsteinfegern und Schornsteinfegerinnen sowie zum Schutz von Kehrbuchdaten vorgenommen.

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sollen entsprechend der Verordnungsermächtigung im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz Gebührentatbestände für die Ersatzvornahme und für Mahnungen in die zuletzt 2012 geänderte KÜO aufgenommen werden. Zudem soll der für die Gebührensätze maßgebliche Arbeitswert angepasst und bei Feuerstätten für feste Brennstoffe die Möglichkeit geschaffen werden, in Fällen erkennbar rückstandsarmer Verbrennung die Kehrhäufigkeit im Einzelfall zu reduzieren, sofern die Betriebs- und Brandsicherheit sichergestellt ist. Zudem sind einige redaktionelle Anpassungen erforderlich.

Das Bundesministerium hat am 20. März 2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 17. April 2019 übermittelt werden. Zur Erarbeitung des Referentenentwurfs hat das Bundesministerium am 13. Juni 2018 ein sogenanntes technisches Hearing unter Beteiligung der betroffenen Interessengruppen durchgeführt, um insbesondere die in der KÜO geregelten Kehr- und Überprüfungsintervalle auf etwaigen Anpassungsbedarf zu untersuchen.

Der Bundesrat hat der Verordnung am 15. Mai 2020 mit einer Änderung zugestimmt. Die Verordnung wurde am 8. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 9. Juli 2020 in Kraft getreten.