Elektronische Dateien zu Wettbewerbsregister; Quelle: iStock.com/D3Damon

© iStock.com/D3Damon

Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begehen, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Die Einrichtung eines Wettbewerbsregisters ermöglicht es Auftraggebern, durch eine einzige elektronische Abfrage bundesweit nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Das Wettbewerbsregister soll zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen beitragen.

Länder- und Verbände konnten vom 23. Februar 2017 bis zum 08. März 2017 Stellungnahmen zum Referentenentwurf einreichen. Das Wettbewerbsregistergesetz wurde am 1. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen und am 7. Juli 2017 vom Bundesrat verabschiedet. Es ist seit dem 29. Juli 2017 in Kraft.